Bedingungslose Kapitulation der Commerzbank vor Gericht

Am Aschermittwoch (17. Februar) erlebten rund 80 Prozessbesucherinnen und -besucher eine Überraschung. Noch bevor das Gericht zur Beratung zurückzog, hisste die Commerzbank die weiße Fahne. Stefan Engel, der Vorsitzende der MLPD erhält sein Konto zurück. In einer aktuellen Erklärung der MLPD heißt es ...

Kurz bevor sich das Landgericht Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Burkhard Rosch zur Beratung zurückzog, machten die Anwälte der Commerzbank einen Rückzieher. „Wir erkennen (den Klageantrag) an“, hieß es vor 80 erfreuten Prozessbesuchern. Offenbar um einem negativen Urteil zuvor zu kommen, hisste die Bank die weiße Flagge. Damit erhält Stefan Engel und seine Lebensgefährtin das von der Commerzbank vor einem Jahr gekündigte Konto zurück.

„Die Commerzbank hatte drei Möglichkeiten zu argumentieren“, so Stefan Engel, der Kläger und Vorsitzende der MLPD. „Entweder räumen sie offen ein, dass es ein politischer Boykott ist. Das ist aber in Deutschland illegal und die Commerzbank hätte genau den politischen Skandal, den sie vermeiden wollte. Oder sie schweigt weiter zu den Gründen der Kontokündigung, obwohl das Gericht auf ihrer Offenlegung bestand. Damit hätte sie den Prozess aber wohl verloren. Oder sie belügen das Gericht, wie es sich im ersten Prozesstermin andeutete. Das wäre aber hochriskant für sie, zumal die Indizien eine klare Sprache gesprochen haben. Mit ihrer bedingungslosen Kapitulation versuchten sie sich, aus der Affäre zu ziehen.“

„Das ist ein wichtiger Erfolg der Solidarität über Parteigrenzen hinweg“, erklärte Stefan Engel nach dem Prozess. „Allerdings“, so Engel, „ist damit der Bankenboykott insgesamt noch nicht vom Tisch. Wir haben es mit drei Stufen zu tun. Zuerst wurden einzelne Geschäfte boykottiert und einzelne Kredite verweigert. Dann Parteikonten gekündigt. Und die dritte Stufe ist die Kündigung von privaten Konten von Partei-Repräsentanten. Mit letzterem kamen sie heute nicht durch. Das ist ein Sieg für die demokratischen Rechte und Freiheiten in Deutschland, dass eine Großbank nicht willkürlich die Konten politisch missliebiger Menschen kündigen kann.“

Peter Weispfenning, der Anwalt der Kläger, hätte ein „ausführliches Urteil“ des Gerichts „noch lieber gesehen. Aber wenn der Gegner kurz vor dem K.O. das Handtuch schmeißt, nimmt man den Sieg natürlich auch gerne mit. Wir sind gespannt welches Signal von diesem Ergebnis für den Prozess gegen die Deutsche Bank ausgeht. Hier erwarten wir im Frühsommer den Termin.“ Die Deutsche Bank hat sechs Konten der MLPD – ebenfalls ohne Angaben von Gründen - gekündigt.

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