MLPD gegen Deutsche Bank - Gericht sieht ausreichend Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Willkürverbot (§242 BGB)

inzwischen haben wir das Urteil des Landgerichts Essen zur einstweiligen Verfügung zur Aufrechterhaltung unserer Konten bei der Deutschen Bank erhalten (siehe auch Presseinfo vom 7. Januar). Es bestätigt unsere Argumentation einer rechtsmissbräuchlichen politischen Kündigung.

Dazu einige Zitate:

Die Verfügungsklägerin (MLPD) hat ausreichend Anhaltspunkte vorgetragen und glaubhaft gemacht, aus denen sich ein Verstoß gegen das Willkürverbot ergibt.“

Weiter haben im zeitlichen Zusammenhang zu den Kündigungen mehrere Banken einen Antrag auf Kontoeröffnung durch die Verfügungsklägerin abgelehnt.“

Da ... zumindest Anhaltspunkte für eine Willkürentscheidung vorliegen, wäre es nunmehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast an der Verfügungsbeklagten (Deutsche Bank) gewesen, einen Grund für die Kündigung zu benennen. Dies hat die Verfügungsbeklagte jedoch nicht getan.“

Die Verfügungsklägerin hat ausreichend dargelegt, dass ihr bei Auflösen der Konten in Hinblick auf potentielle Spenden erhebliche Nachteile in Form eines Vertrauensverlustes drohen, da bei Rückbuchungen der Verdacht aufkommen könnte, dass diese auf Unregelmäßigkeiten in der Partei beruhen.“

Damit sind die Konten aber nicht endgültig vor dem politisch motivierten Boykott verschiedener deutscher Großbanken geschützt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird derzeit im Sommer erwartet. Zu juristischen Fragen können sie sich auch an unseren Rechtsanwalt, Herrn Peter Weispfenning (Telefon 0209 - 3597670) wenden. Gerne senden wir Ihnen auch das vollständige Urteil zu.

Für weitere Fragen, Vermittlung von Interviews usw. können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüße

Jörg Weidemann

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