Damit darf die Deutsche Bank nicht durchkommen

Prozess der MLPD gegen die politisch motivierte Kontenkündigung der Deutschen Bank am 15. Juli

Dürfen Banken in Deutschland künftig willkürlich und politisch motiviert Kritikern ihrer Politik und des Kapitalismus die Konten kündigen? Dürfen führende Großbanken einen Boykott gegen politisch missliebige Kundschaft organisieren? Dürfen sie die Geschäftsfähigkeit von Marxisten-Leninisten liquidieren? Um diese Fragen geht es am 15. Juli in einem Grundsatzprozess vor dem Landgericht Essen. Was ist passiert?

November 2009 – die Deutsche Bank kündigt sämtliche Geschäftskonten der MLPD. Dieses Vorgehen ist Teil eines organisierten Bankenboykotts. Die Commerzbank hat vorher bereits das Privatkonto des Vorsitzenden der MLPD, Stefan Engel, und seiner Lebensgefährtin gekündigt. Andere Banken verweigern der MLPD seitdem konsequent eine Konto-Eröffnung. Seit Jahren existiert eine Kreditsperre selbst gegenüber Geschäftspartnern der MLPD. Für all das gibt es keinen einzigen sachbezogenen Grund. Bis heute weigern sich die Banken, der Aufforderung des Gerichtes, die Gründe zu nennen, nachzukommen.

Erfolgreichen Widerstand ist die Deutsche Bank als Teil des allein herrschenden internationalen Finanzkapitals offenbar nicht gewohnt. Mit der MLPD hat sich Josef Ackermann und seine Deutsche Bank allerdings den falschen Gegner herausgesucht. In der Auseinandersetzung mit der MLPD verließ die Deutsche Bank den Gerichtssaal bislang noch nie mit Ackermanns berüchtigtem Sieges-Zeichen. 

Auch nicht am 7. Januar 2010, als die MLPD und die Deutsche Bank vor dem Landgericht Essen aufeinandertreffen. In einem (vorläufigen) Eilverfahren wird die Kontenkündigung als rechtswidrig verworfen. Das Gericht sah genügend Indizien für eine politisch motivierte Kündigung. Und damit für einen Verstoß gegen das Willkürverbot.

Am 17. Februar streicht die Commerzbank die Segel. Aus Angst vor der drohenden Verurteilung durch das Landgericht Essen gibt sie den Klageanträgen recht. Stefan Engel kann sein Konto behalten!
Die Deutsche Bank scheint bisher unbelehrbar. So etwas kommt für das Flaggschiff des deutschen Finanzkapitals nicht in Frage. Stattdessen verschärft sie die Auseinandersetzung. So behauptet sie jetzt, dass eine „weltanschaulich begründete Kündigung“ wegen „der marxistisch-leninistischen Haltung … nicht unzulässig“ sei. Frei nach dem Motto: mit Marxisten-Leninisten kann man machen, was man will …

Tatsache ist, antikommunistische Verblendung ist im kapitalistischen Deutschland nicht illegal. Streng verboten ist aber der antikommunistische, politische Boykott von Geschäftsbeziehungen. Das ist eine Lehre aus dem Hitler-Faschismus. 

Die MLPD ist als Partei durch den Artikel 21 des Grundgesetzes geschützt. Ihr gegenüber gilt ein Willkürverbot, das sich unter anderem aus Artikel 3 Grundgesetz ableitet. All das ist Josef Ackermann, dem Vorsitzenden der Deutschen Bank, und seinen Juristen bestens bekannt. Bereits 1985 wurde ihnen aus dem gleichen Grund vom Landgericht Essen untersagt, diese Konten zu kündigen.

Wenn die Deutsche Bank damit durchkäme, würde dies Tür und Tor öffnen, allen „weltanschaulich“ unliebsamen Kunden die Konten zu kündigen. Das könnte künftig jede fortschrittliche Organisation, Initiative, Parteien, aber auch Montagsdemonstranten und alle anderen Kritiker des Kapitalismus treffen.

Breite Solidarität ...

Solidarität war bisher der Garant für die Banken-Niederlagen. „Wir erklären uns solidarisch mit eurer Forderung nach einem Bankkonto. Seit Jahren haben wir auch verstärkt Probleme mit der Eröffnung von Bankkonten“, schrieb eine Gruppe Erwerbsloser aus Bremen. Aus Erfurt er-klärte eine Initiative mit Sympathisanten von drei linken Parteien: „Wir sehen mit Empörung, wie rechten Positionen in diesem Staat immer mehr Raum gegeben wird, zum Beispiel, dass sie verstärkt gegen sogenannte Linksextremisten vorgehen wollen, statt gegen Rechtsextremisten. Wir Linken dürfen uns nicht auseinander dividieren lassen.“

Die Solidarität aller demokratisch eingestellten Menschen ist jetzt erst recht wichtig. Schickt Solidaritätserklärungen an die MLPD und macht den Fall bekannt. Stärkt die MLPD – auch finanziell!

Kommt zum Prozess am 15. Juli (12.45 Uhr) und zur Kundgebung vor dem Landgericht Essen (Zweigertstr. 52) eine Stunde vorher!

Das Flugblatt des ZK der MLPD kann hier heruntergeladen werden

 

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