Ein Hohn auf die Opfer des Faschismus

aus Rote Fahne 04/2010

RoteFahne04_10.jpgWir dokumentieren Auszüge aus einer Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 22. Januar 2010:

 

Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, kommentierte die Gesetzesverschärfung und die Durchsuchungen:

„Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, unliebsames politisches und soziales Engagement zu unterbinden. Dass die sächsische Landesregierung Naziaufmärsche, die die Relativierung des Nationalsozialismus zum Inhalt haben, mit antifaschistischen Aktivitäten gleichsetzt, ist geschmacklos und ein Hohn auf die Opfer des Faschismus.“

Mit Blick auf Baden-Württemberg erklärte er:

„Dass die Landesregierung weiterhin vorgibt, aus antifaschistischer Intention an einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu arbeiten, ist eine Farce. In Bayern hat sich schon lange gezeigt, dass derartige Gesetzgebungen vollkommen ungeeignet sind, um Naziumtriebe zu unterbinden. Über 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen aus Baden-Württemberg haben sich im Bündnis für Versammlungsfreiheit zusammengeschlossen. Sie bezeichnen die aktuellen baden-württembergischen Pläne als inakzeptabel. Wir fordern die schwarz-gelbe Landesregierung auf, die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ersatzlos zurückzuziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hält daran fest, gegen die Gesetzesverschärfung vorzugehen und ruft dazu auf, am 13. Februar das Versammlungsrecht auf antifaschistischer Grundlage zu verteidigen.

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