Gewerkschafter gegen Extremismus-Klausel der Regierung

Gemeinsam gegen jeden Extremismus? Nicht mit uns!

Zum Ver.di-Bundeskongress liegen zwei Anträge zur kritischen Auseinandersetzung mit dem „Extremismus-Begriff“ vor, einmal von der Bundesjugendkonferenz und im gleichen Sinn von der Landesbezirkskonferenz Saar. Die Anträge setzen sich auch mit den beiden reaktionären Politikwissenschaftlern Backes und Jesse auseinander, die maßgeblich an der Verbreitung der Gleichsetzung von „Links- und Rechtsextremismus“ über die „Bundeszentrale für politische Bildung“ beteiligt sind. Peinlich für den IG-Metall-Vorstand, der sich bei der Begründung für die Verschärfung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen die MLPD auf diese beiden Professoren stützt. Die „Rote Fahne“ dokumentiert in Auszügen den von der Antragskommission zum Ver.di-Kongress zur Annahme empfohlenen Antrag.

Der Bundeskongress beschließt: Ver.di lehnt die faktische Gleichsetzung von „Rechts- und Linksextremismus“ durch die öffentliche Debatte entschieden ab. Ver.di sorgt in seinen Publikationen und öffentlichen Verlautbarungen dafür, dass diesbezüglich eine klare und unmissverständliche Position auf Grundlage unseres Demokratieverständnisses eingenommen wird.

Begründung

Extremismus?

„Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, treten wir entschlossen entgegen“, heißt es in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP. Aber was genau ist mit Extremismus eigentlich gemeint? Extrem kommt aus dem Lateinischen und kann mit „das Äußerste“ übersetzt werden. Danach sind Positionen, die sich am äußeren Rand des politischen Spektrums (falls man überhaupt davon ausgeht, dass links und rechts geeignete Kategorien sind) befinden, als politisch extrem zu bezeichnen. Extremismus wird also in Abhängigkeit vom derzeitigen politischen Spektrum definiert. Ändert sich die allgemeine politische Stimmung, so ändert sich auch das, was als extrem bezeichnet  wird. Als Legitimation für staatliche Unterdrückung ist das Konzept daher wenig geeignet. Daher haben sich der Staat und einige konservative Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler etwas anderes einfallen lassen. (...)

Links gleich Rechts
Mit Extremismus ist in der Regel „Links- wie Rechtsextremismus“ (und zunehmend auch Islamismus) gemeint. Diese würden gleichermaßen die Demokratie gefährden. Starke Verfechter des Begriffes sind die Politikwissenschaftler Backes und Jesse, die unter anderem bei der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichen. Backes und Jesse sind dafür bekannt, gerne einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen deutschen Geschichte ziehen zu wollen. Besonders Jesse ist außerdem in der Vergangenheit durch die Verharmlosung der extremen Rechten und sogar durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. Den beiden Politikwissenschaftlern zufolge soll der Begriff des Extremismus „als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen“. Linke und rechte Extreme ziehen demnach an einem Strang gegen die Demokratie.

Entzug von Grundrechten
Zu den Elementen der wehrhaften Demokratie gehören unter anderem die „Verwirkung der Grundrechte“, wenn sie „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden (...)
Das zentrale Problem an dem Konzept liegt in der Frage, wer festlegt, was verfassungsfeindlich ist und was nicht. Das macht – wer auch sonst? – der Staat. Florian Rödl drückt dieses Problem so aus: „Die je gerade im Amt befindliche Regierung hat die Macht festzulegen, wer seine Grundrechte noch genießen darf und wer sie durch Missbrauch schon verwirkt hat. Sie hat die Macht festzulegen, welcher Kritik sie sich stellen will und welcher nicht. Sie muss im Unterschied zu früher nur den kleinen Umweg über das Vokabular des ,Verfassungsfeindes‘ gehen, aber mehr ist es auch nicht.“

Abgestempelt
Wesentlich wirkmächtiger als der Grundrechtsentzug ist die Stigmatisierung, also die negative Brandmarkung als „Verfassungsfeinde“ oder „Extremisten“. Extremistinnen und Extremisten werden als nicht ernstzunehmende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner abgestempelt. Inhaltliche Diskussionen über ihre Ansichten und Positionen werden dadurch unterbunden. Das wird momentan besonders stark am Umgang der politischen Elite mit der Linkspartei deutlich. „Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen“ (Verfassungsschutz) reichen aus, um die Partei als verfassungsfeindlich abzustempeln, zu isolieren und ihre Argumente zu ignorieren.

„Gegen jeden Extremismus-Begriff“
Gerade als Gewerkschaft sollten wir uns von jeglicher Unterteilung politischer Strömungen in „Extremismen“ distanzieren.  Gleichsetzung von links und rechts. Herunterspielen von nationalistischen Tendenzen in der Gesellschaft. Verharmlosung von Nazi-Gewalt. Dies alles sind Punkte, die unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unserem Streben nach einer gerechten, emanzipatorischen Politik zuwider laufen.
Die Extremismuslogik birgt außerdem die Gefahr, dass Gewerkschaften  sehr schnell in die „extremistische Ecke“ gestellt werden. Eine Organisation, die für eine neue Form des Zusammenlebens, ein selbstbestimmtes Leben und gegen die Herrschaft des Kapitals angeht, darf auf der anderen Seite nicht die systemimmanente „Extremismustheorie“ benutzen, die zum Ziel hat, die Verhältnisse so zu belassen, wie sie sind. Lasst uns von diesem politischen Unsinn Abstand nehmen. Gemeinsam gegen jeden Extremismus? Nicht mit uns!!

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