Wie bei der offiziellen Preisstatistik getrickst wird …

Preistreiberei und Inflation lassen die Lebenshaltungskosten in die Höhe schnellen. Für September rechnet das Statistische Bundesamt mit einer Zunahme des Verbraucherpreisindex um 2,6 Prozent, das ist doppelt so viel wie vor einem Jahr. Am härtesten trifft die Inflation Menschen mit geringem Einkommen, also Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger, Rentner und die über 6,55 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnsektor.

Das ist dieser Bundesbehörde wohl bewusst: „Vor allem wenn die Preise für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie überdurchschnittlich steigen, liegt die Vermutung nahe, dass ärmere Haushalte eine größere Last zu tragen haben.“ („Inflation: Für alle gleich?“, Dr. Stefan Linz, 23. 8. 2011, www.destatis.de) Was jeder am eigenen Geldbeutel spürt, wird vom Statistischen Bundesamt im nächsten Atemzug gleich wieder bestritten. Unter Berufung auf eine Studie über 13 verschiedene Einkommensklassen zieht das Amt den Schluss, dass es trotz unterschiedlichster Einkommens- und Verbrauchsmuster nur so kleine Abweichungen von der offiziellen Teuerungsrate gibt, „dass der hohe Aufwand bei der Ermittlung der Ausgabenanteile nicht mehr zu rechtfertigen war“. Das Amt hat daher die Veröffentlichung einer eigenen Preissteigerungsrate für Rentnerhaushalte von zwei Personen mit niedrigem Einkommen Anfang 2003 eingestellt, nicht zufällig zeitgleich mit der Einführung der Hartz-Gesetze.
Der Verbraucherpreisindex ist eine heiß umstrittene Zahl. Staat und Monopole haben ein großes Interesse daran, die Preissteigerung so gering wie möglich erscheinen zu lassen. Spüren die Menschen, dass da etwas faul ist, wird das auf eine vermeintlich „gefühlte Inflation“ geschoben, so als handle es sich um eine rein subjektive Empfindung, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Dabei liegt es auf der Hand, dass es für einen Multimillionär und einen Hartz-IV-Empfänger gar keine einheitliche Preissteigerungsrate geben kann.
Trotzdem geht das „Wägungsschema“ für den „Warenkorb“ mit dem Anteil der „Gesamtlebenshaltung“ in Promille von einem bürokratischen Muster aus, das für alle 82 Millionen Bundesbürger gleich aussieht oder in dem sich unterschiedliche Tendenzen angeblich ausgleichen, egal wie viel oder wenig einer zum Leben hat. Dabei beweist schon die Abweichung der Berechnungsmethode des Hartz-IV-Regelsatzes vom amtlichen Warenkorb, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während für Hartz-IV-Empfänger davon ausgegangen wird, dass die Positionen 01 und 02 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren) rund 37 Prozent ihres Warenkorbs ausmachen, wird der Ausgabenanteil dafür beim offiziellen „Standardbürger“ auf nur 14,3 Prozent geschätzt. Entsprechend fallen aber die höheren Preissteigerungen für diese Produkte bei Hartz-IV-Empfängern, aber auch allen anderen Menschen mit niedrigen Einkommen, viel stärker ins Gewicht. Für Wohnung, Wasser, Strom und Heizung (Position 04) sind vom Statistischen Bundesamt 30,8 Prozent vom Gesamtwarenkorb angesetzt, was bei Singles mit niedrigem Einkommen überhaupt nicht ausreicht.
Hohe Preissteigerungen gab es im August bei leichtem Heizöl mit 22,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder bei Kaffee mit 21,8 Prozent.
Der Verbraucherpreisindex spiegelt auch keineswegs die „Gesamtlebenshaltung“ wider, wie behauptet wird. Steuern sind darin überhaupt nicht berücksichtigt, Gebühren nur zum geringsten Teil, soweit sie in die Mieten eingehen oder als Zuzahlung zu Medikamenten. Die aufgrund der kommunalen Finanzkrise in die Höhe getriebenen Abgaben, z. B. die Hundesteuer, Friedhofsgebühren usw., finden überhaupt keine Beachtung.
Diese Manipulation der Preissteigerungsrate ist für die Konzerne und Banken höchst profitabel, denn sie „wird als Orientierungsmaßstab etwa bei Lohnverhandlungen oder in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannte Wertsicherungsklauseln) verwendet“ („Verbraucherpreisindex“, www. destatis.de). Das ist auch eine von vielen Methoden, die Höhe der Renten und Betriebsrenten zu drücken.

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