Vor 30 Jahren: Errichtung der sozialfaschistischen Diktatur in Polen

Vor 30 Jahren: Errichtung der sozialfaschistischen Diktatur in Polen

KABD, Polen Aktuell 3 (1982): 79 Seiten; 0,60 Euro

Nach anhaltenden Arbeiterstreiks wurde in Polen – einem bürokratisch-kapitalistischen Land, das sich damals offiziell als sozialistisch bezeichnete – am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt. Zur Unterdrückung der Arbeiterbewegung griff die revisionistisch entartete Parteiführung der PVAP (Polnische Vereinigte Arbeiterpartei) zu Maßnahmen, die von der MLPD als sozialfaschistisch gekennzeichnet wurden.
Der Begriff des Sozialfaschismus war 50 Jahre zuvor in der deutschen Arbeiterbewegung aufgekommen, als er von der KPD auf die SPD angewandt wurde. Die SPD-Führung der Weimarer Republik, die demagogisch den Sozialismus als ihr Ziel ausgab, praktizierte eine hemmungslose antikommunistische Hetze gegen die damals sozialistische Sowjetunion, betrieb einen Ausschlussterror gegen KPD-Mitglieder aus den Gewerkschaften und unterstützte nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise 1929 die brutalen  Notverordnungen des Staates gegen die Massen.
Die KPD schätzte dies als sozialfaschistische Verwaltung der Arbeiter durch die staatstragenden SPDler ein. 1930 sprach auch die Sowjetunion von „Sozialfaschisten“: „Nach den Erfahrungen mit den Regierungen der Sozialdemokraten, die Streiks abwürgen, Aussperrungen organisieren und Arbeiter niederschießen, klingen die lügnerischen Versprechungen einer ‚Wirtschaftsdemokratie‘, eines ‚Industriefriedens‘ und ‚friedlicher Methoden‘ des Kampfes in den Ohren der Arbeiter wie ein böser Hohn. Ob man jetzt noch viele Arbeiter finden wird, die willens sind, den verlogenen Predigten der Sozialfaschisten zu glauben?“ („Politischer Rechenschaftsbericht an den XVI. Parteitag“, Stalin, Werke, Bd. 12, S. 221)
Die Sozialfaschismustheorie erwies sich jedoch als tragischer Irrtum, der zur Folge hatte, dass ein gemeinsamer Kampf von KPD und SPD gegen den tatsächlichen Faschismus der Hitlerpartei behindert wurde. Der MLPD-Mitbegründer Willi Dickhut, der in jener Zeit KPD-Mitglied war, wies dazu darauf hin, dass sich damals niemand das tatsächliche Ausmaß des faschistischen Terrors hatte vorstellen können. 1981 waren es eben diese Erfahrungen aus dem Hitlerfaschismus, die ihn als Leiter des theoretischen Organs der MLPD zur Anwendung des Begriffs Sozialfaschismus auf die Situation in Polen veranlassten.

Ist der Vergleich Deutschland 1933 – Polen 1981 eine Übertreibung?

Die MLPD und ihre Vorläuferorganisation KABD (Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands) hatte seit September 1981 eine Broschürenreihe zu der sich zuspitzenden Situation in Polen herausgegeben. Darin wurden die hoffnungsvollen sozialistischen Ansätze untersucht, die nach 1945 in Polen gemacht wurden, ihre Zerstörung durch die Einwirkung des revisionistischen KPdSU-Führers Chruschtschow nach 1956, sowie die wirtschaftliche und politische Entwicklung im revisionistisch beherrschten Polen. Die Verhängung des Kriegsrechts unter Führung des Generals Wojciech Jaruzelski, der auch an die Spitze der revisionistischen PVAP und des Staates trat, wurde von diesem als letzte Maßnahme vor einer militärischen Intervention der Sowjetunion bezeichnet. Bereits am 14. Dezember erschien eine Sonderausgabe der „Roten Fahne“ mit der Überschrift: „Weg mit dem arbeiterfeindlichen Kriegsrecht in Polen!“ In der Broschüre „Polen Aktuell 3“ schrieb die MLPD: „Man kann natürlich die späteren Massenvernichtungsaktionen des Hitlerfaschismus nicht mit den Terrormaßnahmen der bürokratischen Kapitalisten Polens in einen Topf werfen. Ein Vergleich der Verhängung des Kriegsrechts und der Errichtung der Diktatur des Hitlerfaschismus zeigt jedoch zahlreiche Parallelen:

„Deutschland 33: Hitler wurde durch Hindenburg am 31. Januar zum Reichskanzler ernannt.
Polen 81: Jaruzelski wurde vom Politbüro der PVAP am 12. Dezember zum Leiter des Militärrats ernannt.

Deutschland 33: 28. Februar: Verhängung des Ausnahmezustands, ‚Verordnung zum Schutz von Volk und Staat‘ und Ermächtigungsgesetz vom 24. März.
Polen 81: Sofortige Verkündigung des Kriegsrechts aufgrund Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung.


Deutschland 33: 28. Februar: KPD verboten und Vermögen beschlagnahmt und am 2. Mai Verbot und Auflösung der SPD und Gewerkschaften und Beschlagnahme des Vermögens.
Polen 81: Sofort: Verbot und Auflösung der Gewerkschaft ‚Solidarnocz‘ und Beschlagnahme des Vermögens. (…)“

Mit dieser Kennzeichnung der Gewaltmaßnahmen der polnischen Führung und durch die Organisierung der Solidarität mit den kämpfenden polnischen Arbeitern hielt die MLPD die Ehre der revolutionären Arbeiterbewegung Deutschlands hoch. Im Gegensatz dazu ging die moskauhörige Führung der DKP so weit, die Errichtung des Sozialfaschismus in Polen als angebliche „Rettung des Sozialismus“ zu verteidigen.

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