Schallende Ohrfeige für Daimler Untertürkheim: Schwerbehindertenvertreterwahl von 2010 ist unwirksam

Schallende Ohrfeige für Daimler Untertürkheim: Schwerbehindertenvertreterwahl von 2010 ist unwirksam

Volker Kraft

Stuttgart (Korrespondenz): Dieses Urteil fällte am 17. Januar die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart unter Vorsitz der Richterin Elke Lang nach einem Prozess, der gut ein Jahr dauerte. Volker Kraft – Betriebsratsmitglied der Liste „Offensive Metaller“ und stellvertretender Schwerbehindertenvertreter – und weitere 20 Kollegen, die die Wahl angefochten haben, errangen damit einen wichtigen Erfolg für die gesamte Belegschaft und insbesondere die 1.000 offiziell anerkannten Schwerbehinderten im Werk Untertürkheim.
Die zur Schwerbehindertenvertreterwahl 2010 angetretene Liste um Volker Kraft, der auch für seine Zusammenarbeit mit der MLPD bekannt ist, steht für eine kompetente und kämpferische Schwerbehindertenvertretung, die auch vor einer harten Konfrontation mit der Geschäftsleitung nicht zurückweicht. Sie sollte durch die manipulierte Wahl geschwächt werden. So wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion das Büro des trotz Wahlmanipulation als 4. Stellvertreter gewählten Volker Kraft geräumt und vertrauliche Daten entwendet. Nur um ihn auszuschalten, wurde erklärt, es seien nur noch zwei Stellvertreter nötig, was bei einer Belegschaftsgröße von 20.000 Beschäftigten ein schlechter Witz und vollkommen unüblich ist.
Auf dem gestrigen nun schon 4. Verhandlungstermin brachten Volker Kraft und sein Anwalt Harry Herrmann nochmals die ganze Liste von gravierenden Mängeln und grundlegenden Verstößen bei der Wahl vor. So die nur ihnen verweigerte Einsicht in die Wählerliste, die nicht nur eine wirkliche Wahlwerbung verhinderte, sondern auch die Überprüfung, ob die zur Teilnahme an der Wahl berechtigten Leiharbeiter aufgenommen waren. Darüber hinaus war der Zugang zu den Wahlräumen für Behinderte schwer zugänglich. Eine Schwerbehindertenversammlung, auf der sich die Kandidaten vorstellen konnten, fand erst statt, als die in Form einer Briefwahl durchgeführte schon halb gelaufen war. Die Auszählung wurde vor Ablauf der Wahlfrist begonnen und bei ihr war schließlich die vorgeschriebene Öffentlichkeit nicht wirklich gegeben. Mit diesem letzten Anfechtungsgrund begründete die Kammer des Arbeitsgerichts ihr Urteil.
Es ist vor allem eine schallende Ohrfeige für die Geschäftsleitung des oft übermächtig erscheinenden Weltkonzerns Daimler. Sie stand hinter der unmittelbaren Prozessgegnerin und Schwerbehindertenvertreterin Frau Heidbrink und vertrat diese auch vor Gericht. Frau Heidbrink hat sich nicht nur hergegeben, der Geschäftsleitung Material für Abmahnungen von Volker Kraft und anderen Ersatzbetriebsräten der Liste „Offensive Metaller“ zu liefern. Sie steht mit ihrer auch vom Betriebsratsvorsitzenden Nieke gestützten Klassenzusammenarbeitspolitik eher für eine handzahme Schwerbehindertenvertretung – gegebenenfalls auch auf dem Rücken der Schwerbehinderten selbst.
Nicht umsonst ist selbst die offizielle Zahl der Schwerbehinderten im Werk Untertürkheim seit 2004 von 1.300 auf zirka 1.000 gesunken. Das Hinausdrängen von Schwerbehinderten auch mit der Hilfe willfähriger Schwerbehindertenvertreter ist ein beliebtes Mittel, Arbeitsplätze der sogenannten Stammbelegschaft ohne betriebsbedingte Kündigungen abzubauen und gegebenenfalls mit schlecht bezahlten Leiharbeitern zu besetzen.
Das gestrige Urteil ist jedoch auch eine Niederlage für den Unternehmerverband Südwestmetall, der die unterlegene Daimler AG mit vertreten hat. Es ist damit auch eine wichtige Ermutigung für andere Belegschaften, die um ihre Rechte kämpfen. „Es lohnt sich zu kämpfen“, so brachte es eine Kollegin, die an der Verhandlung teilgenommen hat, auf den Punkt. Und Volker Kraft erklärte gegenüber der „Roten Fahne“ nach dem Prozess: „Das Urteil hat vor allem politische Bedeutung. Die Kollegen verstehen das schon richtig. Nämlich Daimler hat verloren und wir haben gewonnen. Erste Stimmen zeigen mir, dass es ein richtiges Aufatmen gibt, dass die Geschäftsleitung mit ihrer Unterdrückung nicht durchgekommen ist. Das ermutigt viele.“
Das Urteil hat auch deshalb weitere Bedeutung, weil damit von sechs betrieblichen Wahlen bei Daimler Stuttgart im Jahre 2010 drei angefochten sind. Die Betriebsratwahl in der Zentrale musste bereits wiederholt werden. Letzte Woche erklärte das Landesarbeitsgericht als zweite Instanz auch die Wahl der Schwerbehindertenvertreter in der Zentrale rechtskräftig für unwirksam. Mit dem gestrigen Urteil wurde die Schwerbehindertenvertreterwahl im Werk Untertürkheim zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren für unwirksam erklärt.

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