40 Jahre „Radikalenerlass“
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer steht aus …
Am 28. Januar 1972 beschlossen die Regierungschefs der Bundesländer auf Vorschlag von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten „Radikalenerlass“. Der gleiche Willy Brandt hatte bei seinem Amtsantritt noch großartig versprochen, „mehr Demokratie zu wagen“. Fußend auf dem durch und durch undemokratischen KPD-Verbot setzte eine groß angelegte Gesinnungsschnüffelei ein, um sogenannte „Verfassungsfeinde“ aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten oder hinauszuwerfen. Das deutsche Wort „Berufsverbot“ wurde in viele europäische Sprachen übernommen, als Markenzeichen für eine besonders reaktionäre staatliche Maßnahme.
Die Fraktion der Linkspartei im Bundestag stellte aus diesem Anlass am 24. Januar einen Antrag (17/8376), mit dem sie „Betroffene des sogenannten Radikalenerlasses rehabilitieren“ will. In der Begründung heißt es zu den Ausmaßen des Radikalenerlasses: „ … es wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst … durchleuchtet. Dies hat zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt.“ Das Spektrum der Betroffenen reichte vom Lokführer bis zum Hochschullehrer. Die Lebensplanungen Tausender wurden von heute auf morgen über den Haufen geworfen, oft wurden sie in die Arbeitslosigkeit gestoßen.
Die meisten Betroffenen kamen aus dem Umfeld der DKP, aus Organisationen der sogenannten „ML“-Bewegung. Die beiden letzten durchgeführten Berufsverbotsverfahren in Baden-Württemberg betrafen die Lehrerin Inge Dressler und den Lehrer Wolfgang Serway, die 1984 auf der Liste der MLPD zu den Kommunalwahlen in Stuttgart kandidiert hatten.
Sie lehnten die Gesinnungsschnüffelei durch eine inquisitorische Liste von gut zwanzig Fragen ab und traten entschlossen für ihre sozialistische Weltanschauung ein. Während die überwiegende Mehrheit der Betroffenen der DKP sich auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (FDGO) genannte kapitalistische Verfassung stellte, erklärte Wolfgang Serway zum Beispiel gegenüber dem Oberschulamt: „Ich lehne es … ab, das Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln zu verteidigen. Schafft es nicht gerade den juristischen Rahmen, dass die moderne Technik zur Vernichtung von Millionen Arbeitsplätzen eingesetzt wird? Trägt es nicht gerade dazu bei, dass für den Gewinn weniger die Umwelt zerstört wird?“
Das Oberschulamt hingegen führte nach dem üblichem antikommunistischem Strickmuster den Begriff „Diktatur des Proletariats“ ins Feld, als sei damit die Demokratiefeindlichkeit der beiden Lehrer bewiesen. Auch das ließen diese nicht auf sich sitzen und erläuterten, worum es bei der Diktatur des Proletariats geht, „nämlich um die Herrschaft der Arbeiter unter Führung ihrer Partei – und zwar im Interesse und unter Beteiligung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung. Diese Herrschaft ist gar nicht möglich ohne breiteste Demokratie in allen Lebensbereichen – in den Betrieben, den Gemeinden, in den kulturellen Einrichtungen.“
Wie undemokratisch es in der sogenannten „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zugeht, zeigte auch die Tatsache, dass die Berufsverbotsverfahren hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Und das, obwohl die beiden Lehrer ausdrücklich die Öffentlichkeit wünschten. Vielmehr wurde die Tatsache, dass die beiden – was schon ein Gebot der Ehrlichkeit war – Schüler, Eltern, Kollegen und die Öffentlichkeit über ihre Kandidatur und die Berufsverbotsverfahren informierten, zu einem neuen entlarvenden Anklagepunkt, nämlich „Flucht in die Öffentlichkeit“. Minutiös sammelte das Oberschulamt jeden Zeitungsartikel, jeden Leserbrief, jede Unterschriftenliste etc. Der damalige grüne Landtagsabgeordnete Thilo Weichert stellte in einer kleinen Anfrage im baden-württembergischen Landtag unter anderem die Frage: „Inwieweit wird bei Disziplinarverfahren berücksichtigt, dass Lehrer bei Schülern, Eltern und Kollegen beliebt und geachtet sind und dass diese sich gegen Disziplinarmaßnahmen (hier Entlassung) aussprechen?“ Die Antwort des Kultusministers lautete, dass die Meinung der Schüler, Eltern, Kollegen und anderer nicht relevant sei.
Es entwickelte sich ein breites Aufbegehren unter Schülern und Eltern, eine vielfältige Solidarität in der Öffentlichkeit, in der Gewerkschaft – mehr als 5.000 Unterschriften wurden gesammelt. In zahlreichen Leserbriefen wurde protestiert etc. Das Kultusministerium und die Gerichte setzten sich selbstherrlich darüber hinweg und zogen die Berufsverbote durch.
Die Bundestagsfraktion der Linkspartei nimmt nun in ihrem aktuellen Antrag auch darauf Bezug, dass die Berufsverbotspraxis vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde. So heißt es in dem Antrag, „trotz der Verurteilung der Berufsverbotspraxis durch den Europäischen Gerichtshof“ sei nie öffentlich eingestanden worden, „dass der Radikalenerlass Unrecht war“. Von dem Erlass Betroffene wurden weder rehabilitiert noch erhielten sie irgendeinen Schadenersatz. Außerdem geht es um entgangene Gehaltszahlung und den Verlust eines großen Teils der ihnen bereits zustehenden Altersversorgung.
Der Antrag ist sehr zu begrüßen, um dies alles erneut aufs Tapet zu bringen. Er wird aber nur durch breiten Druck der Öffentlichkeit Erfolg haben.
Zwar ist der sogenannte „Radikalenerlass“ inzwischen Geschichte, die Bedrohung durch Berufsverbote für unliebsame, kritisch denkende Menschen ist aber nach wie vor aktuell, wie der Fall der Kreisvorsitzenden der Partei „Die Linke“ in Solingen, Rebekka Mruck, zeigt. Nach einer Äußerung im Internet zu DDR und Mauerbau lässt die Stadt Solingen sie auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen.
„Radikalenerlass“ …
Der Erlass zur generellen Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst und Verweigerung ihrer Einstellung wurde 1972 eingeführt und nach heftigen Protesten in den 1980er Jahren wieder eingestellt. Zunächst erfolgte dazu eine Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“. Allein die Mitgliedschaft in einer „beobachteten“ Organisation reichte für ein Verbotsverfahren aus. In den meisten Bundesländern werden weiterhin „Bedarfsanfragen“ beim „Verfassungsschutz“ durchgeführt, wenn Zweifel bestehen, dass Bewerber jederzeit für die kapitalistische „Grundordnung“ eintreten.