„Eine unerträgliche Diffamierung von Grundrechten“

Die „Rote Fahne“ sprach mit Veit Wilhelmy über die beiden Urteile gegen den Streik am Frankfurter Flughafen. Veit Wilhelmy (48) ist Sekretär der Industriegewerkschaft BAU und selbst ehrenamtlicher Arbeits- und Sozialrichter. Für die Linkspartei ist er Stadtverordneter in Wiesbaden. Unter Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ist er vor allem wegen seines Engagement für ein umfassendes Streikrecht bekannt.


„Ich verurteile die beiden Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt gegen den Streik der Vorfeld-Mitarbeiter und ihrer Gewerkschaft GdF auf Schärfste. Diese Urteile stehen im Kontext einer restriktiven und rückständigen Rechtsprechung in Deutschland, was Streiks angeht. In solchen Eilverfahren kann von den Arbeitsgerichten meist nicht sonderlich gewissenhaft geprüft werden. Es ist richtig und zu begrüßen, dass die Gewerkschaft bereits die nächsthöhere Instanz, das Landesarbeitsgericht angerufen hat. Ich halte die Hetze, die in verschiedenen Medien gegen diesen Streik verbreitet wurde, für eine unerträgliche Diffamierung von Grundrechten organisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die kollektiven Arbeitsniederlegungen sind für sie oft das letzte Mittel, für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen einzutreten.
Es ist Fakt, dass das Streikrecht der Bundesrepublik Deutschland weltweit – mit Ausnahme von Diktaturen – das rückständigste und restriktivste ist. Das wird in der Öffentlichkeit so gut wie nicht thematisiert. Und trotzdem versuchen Unternehmen wie Fraport dieses Recht durch Gerichtsverfahren noch weiter einschränken zu lassen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch gerne auf eine Homepage aufmerksam machen, die passend am heutigen Tag vollständig online geht. Unter www.politischer-streik.de kann der ,Wiesbadener Appell‘ für ein umfassendes Streikrecht in Deutschland unterzeichnet werden. Über 70 Erstunterzeichner/innen aus einem breiten Spektrum haben dies bereits getan. Gerne kann man den Appell dort auch diskutieren.“

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