Ist in Deutschland alles erlaubt, wenn es nur antikommunistisch motiviert ist?
Am 4. Oktober wurde am Landgericht Essen bei einem "frühen ersten Termin" zur Verleumdungsklage der MLPD gut eineinhalb Stunden lang verhandelt.
Von den Beklagten erschienen Dr. van Hüllen (von 1987 bis 2006 Referatsleiter "Linksextremismus" beim Bundesamt für Verfassungsschutz) und ein Bevollmächtigter des Schöningh Verlags (der sich als "Wissenschaftsverlag" und Schulbuchverlag bezeichnet) persönlich.
Die Vorsitzende der 4. Zivilkammer, Richterin am LG Dr. Lashöfer, legte am Schluss der Verhandlung als (ersten) Verkündungstermin für eine erste Entscheidung Donnerstag, den 11. Oktober 2012, fest.
Da die Beklagten versuchten, ihre Serie an Diffamierungen und Verleumdungen als angeblich gerechtfertigte "Meinungsäußerungen" zu relativieren, gab es keine Basis für einen Vergleich.
Nach Ansicht der Beklagten und ihrer Rechtsanwälte der Kanzlei Redeker müssten sich die MLPD und Stefan Engel ohne jeden Beleg jedwede Schmähung gefallen lassen, sei es ein angeblicher "Personenkult", "enorm repressive Strukturen", eine behauptete "physische und psychische Kontrolle der Mitglieder" usw. Stefan Engel erklärte dazu: "Es geht hier nicht um bloße Meinungsäußerungen, sondern gezielte Meinungsmache, die vom Inlandsgeheimdienst ausgeht und gravierende Folgen für die Behandlung der MLPD in der Öffentlichkeit hat.
Nach der geheimdienstlichen Argumentation der Beklagten ist alles erlaubt, wenn es nur vom Antikommunismus gedeckt ist und sich gegen Marxisten-Leninisten richtet. Der Ausgang der Klage hat daher grundsätzliche Bedeutung für das rechtliche und politische Klima in Deutschland."
Im Prozess kritisierte Engel die Methode der Beklagten: "Hier werden völlig willkürlich historische Analogien gezogen, frei nach dem Motto, dass sich die sozialistische MLPD all das zurechnen lassen müsse, was kleinbürgerliche Bürokraten im Namen des Sozialismus verbrochen haben. Das ist genauso unsinnig, wie wenn man heutigen Kirchen und ihren Mitgliedern die Inquisition und die Hexenverbrennung vorwerfen würde. Oder SPD-Chef Gabriel für die Ermordung von 5.000 revolutionären Bergarbeitern nach der Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920 haftbar zu machen."
Monika Gärtner-Engel, die stellvertretende Vorsitzende der MLPD, führte als Diplom-Pädagogin pointiert die unsinnige Behauptung von einer angeblichen Intellektuellenfeindlichkeit der MLPD ad absurdum.
Rechtsanwalt Peter Weispfenning wandte sich dagegen, dass die Beklagte in ihren Schriftsätzen das politische Kampfinstrument der Verfassungsschutzberichte auch noch als "privilegierte Quelle" für ihre Aussagen ins Feld führen wollte. Pikanterweise hat Dr. van Hüllen selbst einen Großteil der Berichtsauszüge anscheinend sogar selbst zu verantworten.
Die Verhandlung war mit 65 Besuchern gut besucht.
Man darf gespannt sein, welche Beschlüsse am kommenden Donnerstag verkündet werden!
- Der Film zum Prozessauftakt ist u.a. auf dem YouTube Kanal der MLPD oder in der Mediathek auf www.mlpd.de zu sehen. Dort kann man den Film auch herunterladen. Eine weitere Verbreitung ist ausdrücklich erwünscht.