„Stuttgart 21“ – erneut rechtswidrige Hausdurchsuchung

„Stuttgart 21“ – erneut rechtswidrige Hausdurchsuchung

Phantasievolle Plakate aus dem Massenprotest gegen „S 21“

Im Sommer wurde das Haus des ehemaligen Richters und Staatsanwalts a. D. Dieter Reicherter durchsucht – freundlicherweise in seiner Abwesenheit, ohne Anwesenheit einer Vertrauensperson. Den Nachbarn wurde erzählt, er sei verschollen. Der Vorwurf bzw. Vorwand war: Er hatte im Frühjahr 2012 einen Rahmenbefehl des Innenministeriums von Baden-Württemberg veröffentlicht mit dem Inhalt: verdeckte Aufklärung im Zusammenhang mit dem Projekt „Stuttgart 21“ („S 21“) durch das Landeskriminalamt unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes. Dabei wurde sogar das Parkgebet bespitzelt, was für erhebliche Unruhe sorgte. Gesucht wurde angeblich der Informant aus dem Bereich Innenministerium. Gefunden wurde bisher nichts. Es ist nicht einmal geklärt, ob Reicherters Computer ausgewertet werden darf, und die Staatsanwaltschaft verweigert jegliche Auskunft. Jetzt ließ Oberstaatsanwalt Häußler die Wohnung des mit Reicherter befreundeten Ehepaars X durchsuchen.

Durchsuchung bei einem Beamten des LKA

Herr X ist Polizeibeamter beim Landeskriminalamt (LKA). Er wurde von Polizisten am Arbeitsplatz abgeholt, nach Hause mitgenommen und die Bude von zwei Staatsanwälten und sieben Polizisten auf den Kopf gestellt. Begründung: Auf Reicherters Computer hätte sich umfangreicher E-Mail-Verkehr zu ihm und seiner Frau mit Bezug zu „S 21“ gefunden. (D. Reicherter und Frau X verbindet eine intensive Zusammenarbeit bei der Aufklärung des brutalen Polizeieinsatzes am 30. 9. 2010, insbesondere zum Bürgertribunal zum „Schwarzen Donnerstag“). Der Beschuldigte hätte sich mit dem Gruß „bis zur Demo“ verabschiedet. Der Beschuldigte sei als engagierter Gegner von „S 21“ zu sehen, und es könne ja durchaus sein, dass der „Informant“ aus dem LKA stammt. Herr X wurde zwangsbeurlaubt, ihm das Betreten seiner Dienststelle verboten. Auch der Arbeitsplatz wurde durchsucht.

Duzen als Verdachtsmoment

Herr X legte Beschwerde beim Landgericht ein. Die wurde verworfen mit haarsträubenden Begründungen: Der E-Mail-Verkehr zwischen den Eheleuten und Reicherter würde zeigen, dass sie sich duzten, sich über Demonstrationen und Polizeieinsatz austauschten. Aus dem Vorwurf gegen ihn wird gleich Sippenhaft: Es wurde ein Interview von Frau X in der „Stuttgarter Zeitung“ von vor einem Jahr zum 30. 9. 2010 hervorgeholt. Offensichtlich hat Häußlers Behörde schon lange jedes greifbare Material gesammelt. Dort hätte sie unter anderem gesagt, sie würden sich beim Abendessen darüber unterhalten, „wie weit der Rechtsstaat“ gehen darf. Ihr Computer und ihre Unterlagen wurden mitbeschlagnahmt, obwohl gegen sie kein Durchsuchungsbeschluss vorlag. Es handelte sich dabei um die Unterlagen der Buchveröffentlichung des Bürgertribunals zum Schwarzen Donnerstag „Wir klagen an“. Die Mitarbeit von Frau X und Herrn Reicherter daran wird vom Landgericht wiederum als Rechtfertigung der Durchsuchung zitiert und somit die Pressefreiheit angegriffen.

Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht

Am 29. November wurde jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt und dargelegt, dass grundgesetzwidrig die Wahrnehmung demokratischer Rechte zur Begründung eines angeblichen Tatverdachts herhalten muss.

Kurz nach der Durchsuchung hat das Polizeipräsidium Stuttgart damit begonnen, Zeugen zum 30. 9. 2010, die in dem Buch des Bürgertribunals zu Wort kommen, zur Vernehmung vorzuladen. Angeblich ginge es nur darum, mögliche Polizeiübergriffe aufzuklären. Bisher wurde Zeugen eher mit einer Gegenanzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt gedroht.

Das ganze Ausmaß dieser Kriminalisierung und Einschüchterung muss noch viel mehr bekannt gemacht und bekämpft werden!

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