Werden BND-Agenten terroristischer Anschläge überführt?

Vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichts in Luxemburg deckte am Mittwoch, 10. April, der deutsche Historiker Andreas Kramer aus Duisburg im sogenannten „Bombenleger-Prozess“ die Rolle der Geheimdienste bei Bombenanschlägen in den 1980er Jahren auf. Ziel der insgesamt 24 Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 in Luxemburg waren Strommasten, eine Gasleitung, das Telefonnetz, Gebäude von Gendarmerie und Justiz, Wohnungen von Privaten. Es gab mehrere Verletzte, aber keine Toten. Angeklagt sind zwei ehemalige Mitglieder der Spezialeinheit „Brigade Mobile“.

Andreas Kramer gab eine eidesstattliche Versicherung ab, in der er über die geheimdienstliche Tätigkeit seines verstorbenen Vaters, Johannes Karl Kramer, Hauptmann der Bundeswehr im Verteidigungsministerium und hochrangiger Agent des BND, berichtete. Dieser sei Operationsleiter der Nato-Geheimarmee „GLADIO/Stay Behind“ gewesen und hätte alle Einsätze in Deutschland, den Benelux-Staaten und der Schweiz koordiniert. Zweck der Operationen waren vordergründig Übungen für den Fall einer Invasion der ehemaligen Sowjetunion. Tatsächlich aber waren sie zur psychologischen Kriegsführung in „Friedenszeiten“ gedacht. Die eigene Bevölkerung sollte demnach terrorisiert werden, um sie damit auf einen Rechtsruck gegen die vermeintlichen Gegner im linken Spektrum einzuschwören.

Der „Stay Behind“-Leiter des Bundesnachrichtendiensts, Johannes Kramer alias „Cello“ stecke hinter den Bombenattentaten in Luxemburg, die mithilfe von BND- und MI6-Agenten (britischer Geheimdienst) sowie Luxemburger Unterstützern verübt wurden. Kramer habe seinem Sohn mit dem Tod gedroht, falls er mit seinem Wissen an die Öffentlichkeit gehen sollte. Andreas Kramer erklärte, dass sein Vater, der ihn als „Stay Behind“-Agent habe aufbauen wollen, unter anderem auch verantwortlich für das blutige Attentat 1980 auf dem Münchner Oktoberfest war, bei dem es 13 Tote und 211 zum Teil schwer Verletzte gab.

Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Sylvie Conter, weshalb er nicht mit den Informationen an deutsche Behörden gegangen sei, erklärte Kramer, dass er der deutschen Justiz misstraue, die im Fall München gar nicht weiter ermitteln wolle. Die Attentate in Italien, in München und in Belgien seien Teil eines Beschlusses auf höchstem Nato-Niveau gewesen, im „Allied Clandestine Committee“ (Alliiertes Komitee der militärischen Geheimdienste – ACC), in das auch Luxemburg mit eingebunden war. Das ACC sei damals von Kramers direktem Vorgesetzten, dem deutschen General Leopold Chalupa, damaliger Oberbefehlshaber der Alliierten Streitkräfte Euro Mitte (CENTAG) geführt worden. Der Luxemburger Geheimdienst „Service de Renseignement“ sei direkt in die Befehlskette eingebunden gewesen.
Es sind 90 Zeugen geladen, darunter Regierungsmitglieder und die „Großherzogliche Familie“. Insgesamt dauerte es 25 Jahre, bis die Staatsanwaltschaft offiziell Klage erhob, im Verlauf der Jahre „verschwanden“ über 80 Beweisstücke aus staatlichen Asservatenkammern. Bereits 1990 musste der ehemalige luxemburgische Premierminister Jacques Santer im Verlauf der Ermittlungen zu der Bombenleger-Affäre die Existenz einer staatlichen Geheimarmee zugeben, wie es sie auch in anderen europäischen Ländern gab. Ermittlungen wurden seinerzeit nicht weitergeführt.
In dem Buch „Morgenröte der internationalen sozialistischen Revolution“ heißt es dazu auf Seite 233: „Opfer blutiger Attentate in Kauf zu nehmen, solche Attentate zu provozieren oder ohne Skrupel auch selbst zu inszenieren – das gehört seit jeher zum Repertoire der imperialistischen Kriegsvorbereitung; die publizistische Verwertung ist Teil der psychologischen Kriegsvorbereitung. Die Massen sollen in Angst und Schrecken versetzt werden, in einem Klima der Hysterie sollen sie die Anwendung offener Gewalt gegen antiimperialistische und revolutionäre Bewegungen akzeptieren. Selbst faschistische Gewaltanwendung gegen die Massen soll gerechtfertigt werden – bis hin zur Errichtung offen terroristischer Regimes.“

Man darf gespannt sein, was im weiteren Prozessverlauf noch ans Tageslicht kommt.

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