Wenn Plakate den Flugverkehr stören

Wenn Plakate den Flugverkehr stören

Die „Rote Fahne“ fragte Frank Jasenski, einen der Anwälte der MLPD, nach den dreistesten Wahlbehinderungen 2013

„Es gibt Leute, die dachten, das ,Bratwurstverbot‘ der Stadtbürokratie in Kassel bei der bundesweiten Auftaktveranstaltung des Wahlkampfs der MLPD zur Bundestagswahl wäre an Absurdität nicht mehr zu toppen. Sie unterschätzten die Phantasie der Bürokratie bei der Erfindung immer neuer bürokratischer, in vielen Fällen antikommunistisch motivierter Schikanen und Wahlbehinderungen.

Das Bezirksamt Berlin-Neukölln bringt es fertig, das Sommerfest der MLPD Berlin im Rahmen des Wahlkampfs als ,störende Veranstaltung‘ einzustufen und deshalb eine Lärmgebühr von 90 Euro zu erheben. Außerdem kostet ein Infostand, begrenzt auf die wahrhaft großzügigen Ausmaße von 1x1 Meter 56 Euro Gebühren – klar, Berlin braucht Geld, um bei Banken und Monopolen die explodierenden Kosten für einen nicht funktionierenden Flughafen zu bezahlen, einschließlich Millionen-Abfindungen für gefeuerte Manager.

In verschiedenen Städten sind Info-Stände von Parteien kostenlos, für die entsprechende schriftliche Genehmigung wird aber eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro und mehr verlangt.
Nicht genug damit, dass die Anzahl der MLPD-Wahlplakate in der Mehrzahl der Städte nach der unsäglichen ,abgestuften Chancengleichheit‘ auf einen Bruchteil der Plakate reduziert wird, die CDU und SPD erhalten. Einige Städte schreiben sogar jeden einzelnen Laternenmasten vor, erklären Innenstädte zu plakatfreien Zonen, machen die Wahlplakatierung vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung abhängig oder behaupten dreist – entgegen den bürgerlichen Wahlgesetzen – vor dem Rathaus dürfe kein Wahlplakat hängen, weil dort Briefwahlunterlagen ausgegeben würden. Die Stadt Nürnberg droht mit der kostenpflichtigen Entfernung eines Plakats, weil dies angeblich zu hoch hänge – wahrscheinlich wegen Gefährdung des Luftverkehrs.“

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