Van Hüllens psychopatischer Handlanger
Die Spam-Ordner quellen über von seinen E-Mails voller Diffamierungen, Verleumdungen und Beleidigungen, die er fast täglich an hunderte Adressaten verschickt: Markus Michael Wolf, ein gerichtsbekannter Psychopath aus Köln. Juristisch ist er nicht zu belangen, da er von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht als schuld- und prozessunfähig eingestuft wurde – so jedenfalls heißt es in einer Mitteilung auf der Homepage der Jugendzentren Köln. Wie sich jetzt herausstellt, verfügt Wolf offenbar über gute Kontakte zu einem alten Bekannten: Rudolf van Hüllen, Ex-Referatsleiter beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Verfasser zahlreicher antikommunistischer Hetzschriften gegen die MLPD.
Seit Einreichung ihrer Verleumdungsklage gegen den Schöningh-Verlag, Bergsdorf und van Hüllen im Juli 2012, hat sich Wolf auf die MLPD eingeschossen. Die Verteilerliste seiner von unflätigen Beschimpfungen strotzenden Mails reicht von den Ortsadressen der MLPD über verschiedene Organisationen und Einzelpersonen, Zeitungsredaktionen und Rechtsanwälten bis zum Landgericht Essen und dem Oberlandesgericht Hamm.
Das alles wäre nicht weiter erwähnenswert – doch im Anhang seiner E-Mail vom 24. September verschickte Wolf zusätzlich die an das Oberlandesgericht Hamm gerichtete 23-seitige Berufungsbegründung der Rechtsanwälte der MLPD, versehen mit dem Eingangsstempel der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs vom 22. Juli sowie der Kennzeichnung „Abschrift“. „Es handelt sich zweifellos um eine Kopie genau des Exemplars, das Herrn van Hüllens Anwälten vom Gericht zugestellt wurde und zur Weiterleitung an den Mandanten bestimmt war“, so Rechtsanwalt Stierlin von der Anwaltskanzlei Meister & Partner, der die MLPD in dem Prozess vertritt. „Da Anwälte ohne Zustimmung ihres Mandanten an Dritte keine Prozessunterlagen herausgeben dürfen, kann Herr Wolf nur über Herrn van Hüllen selbst in den Besitz der Berufungsschrift gelangt sein.“
Doch damit nicht genug. In einer weiteren, im Cc ebenfalls an den kompletten Verteiler versandten Mail an eine Hamburger Rechtsanwältin weiß Wolf nebenbei zu berichten, dass van Hüllen und Co. vom Oberlandesgericht bislang noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt wurde. Das stimmt – und Wolf kann es nur von van Hüllen selbst bzw. aus seinem geheimdienstlichen „Dunstkreis“ erfahren haben.
Dass Wolf über van Hüllen bzw. dessen Kontaktleute mit Informationen und Unterlagen versorgt wird, verwundert nur auf den ersten Blick. Gleich und gleich gesellt sich gern, heißt es im Volksmund. Was beide verbindet, ist ihr fanatischer Antikommunismus und ihre Hetze gegen die MLPD. Dabei ist die Versendung der Berufungsbegründung auch strafrechtlich relevant: „Die Verbreitung ohne unsere Zustimmung ist eine Verletzung des Urheberrechts“, erklärte Rechtsanwalt Stierlin gegenüber der „Roten Fahne“. „Herr Wolf mag dafür nicht zu belangen sein. Herr van Hüllen dagegen schon – falls er wissentlich Beihilfe geleistet hat. Er ist auf jeden Fall eine Erklärung schuldig, weshalb er unseren Schriftsatz ausgerechnet an einen psychisch gestörten Cyber-Mobber weitergegeben hat.“