Familienministerin Schwesig stellt „Extremismusklausel“ in Frage

In der Woche vor Weihnachten kündigte die neue Bundes­familienministerin Manuela Schwesig (SPD) in einem „Spiegel“-Interview an, sie wolle die sogenannte „Extremismusklausel“ bei der Vergabe von Fördermitteln des Ministeriums abschaffen.

Diese von ihrer Amtsvorgängerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte – auch offen antikommunistisch begründete – Verschärfung trifft vor allem antifaschistische Initiativen und Kräfte der kämpferischen Opposition, die offen sind für gesellschaftskritische und revolutionäre Positionen. Um Fördermittel bei Projekten „gegen Rechts“ zu erhalten, muss­ten sich diese nicht nur selbst ausdrücklich zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekennen, sondern sich auch verpflichten, Personen und Organisationen, mit denen sie bei ihren Projekten zusammenarbeiten wollen, auf ihre „Verfassungstreue“ zu kontrollieren.

Bereits die Ankündigung der Abschaffung dieser Klausel, mit denen antifaschistische Ini­tiativen diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden, stieß auf energischen Widerspruch bei der CDU. Lorenz Caffier, CDU-Innenminister der Großen Koalition in Mecklenburg-Vorpommern, nannte die Absicht seiner früheren Kabinettskollegin ein „falsches Signal“. Er beschwor die Gefahr des „gewaltbereiten Linksextremismus“ ausgerechnet am Beispiel der Demons­tration vom 21. Dezember 2013 in Hamburg gegen die Schließung des Kulturzentrums „Rote Flora“. Diese war nicht nur von 3.000 Polizisten bereits nach 50 Metern gestoppt, sondern auch zu einer brutalen Bürgerkriegsübung mit über 500 verletzten Demonstranten umfunktioniert worden (siehe Berichte dazu auf www.rf-news.de).

Die Abschaffung der Klausel, die seinerzeit gegen den breiten Protest einer demokratischen Öffentlichkeit durchgesetzt worden war, ist richtig und längst überfällig. Eine Ankündigung ist aber noch keine Abschaffung. Es ist daher notwendig, den Protest gegen diese Bespitzelungs- und Diskriminierungsklausel weiterzuführen.

Auch weitere staatliche Instrumente zur antikommunistischen Bevormundung und Unterdrückung müssen öffentlich angegriffen werden. Wie etwa die in die Verantwortung des Bundesfinanzministeriums fallende, objektiv existenzbedrohende diffamierende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Verbände und Initiativen auf antifaschistischer Grundlage einzig und allein deshalb, weil sie in den jährlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes des Bundes und der Länder erwähnt werden. Davon ist aktuell unter anderem auch der überparteiliche Frauenverband „Courage e.V.“ betroffen, weil dort auch Frauen mit marxistisch-leninistischer Weltanschauung selbstverständlich und gleichberechtigt mitarbeiten.

Eine Abschaffung der „Extremismusklausel“ ist ein erster, wenn auch wichtiger Schritt, mit dem sich die demokratische Öffentlichkeit jedoch nicht zufrieden geben kann.

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