Freispruch für MLPD-Unterschriftensammler im Fall „real“ Raunheim

Darmstadt (Korrespondenz): Am 9. Januar fand vor dem Darmstädter Landgericht der Strafprozess gegen Karsten W. statt. Er war angeklagt wegen „Widerstands gegen Polizeibeamte“, die ihn hinderten, Unterstützungs-Unterschriften für die Wahlzulassung der MLPD zur Bundestagswahl zu sammeln. Die Marktleitung des „real“-Supermarkts in Raunheim hatte im März 2013 die Polizei gerufen.

Der Prozess vor dem Landgericht Darmstadt endete mit einem Freispruch und Kostenübernahme durch die Staatskasse. Weil auf dem Gelände weitere Unternehmen wie McDonalds, eine Apotheke, Autoglaseinbauer etc. angesiedelt sind, könne der Parkplatz, so das Landgericht Darmstadt, nicht einem einzelnen Unternehmen („real“) zugeordnet werden. Der Parkplatz sei daher „wie ein Marktplatz“ zu betrachten, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe und auf dem das Unterschriftensammeln nicht verboten werden könne. Nichts dazu gesagt wurde allerdings, dass dies für alle Gelände gilt, die nicht ausdrücklich als „befriedet“ gelten. Gleichzeitig stellte das Landgericht fest, dass der polizeiliche Angriff auf den Sammler, der zu Körperverletzungen und Freiheitsberaubung führte, nicht rechtmäßig war.

Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um den Erhalt und die Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten und für die Rechte der MLPD als politischer Partei. Es ist auch von praktischer Bedeutung für die aktuelle Unterschriftensammlung der MLPD zur Europawahl 2014. Unterstützung und öffentliche Aufmerksamkeit ist weiter nötig bei der künftigen Verhandlung der Strafanzeige gegen die Polizisten wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

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