Große Koalition plant Angriff auf gewerkschaftliches Streikrecht

Tarifeinheit gesetzlich regeln“ – so lautet der Titel eines Vorha­bens der Großen Koalition. „Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip gesetzlich festschreiben“, heißt es dazu auf Seite 90 des Koalitionsvertrages. Tatsächlich wurde die Tariflandschaft in den letzten Jahrzehnten immer mehr zersplittert und gleicht einem Flickenteppich. Es gibt innerhalb eines Betriebes oftmals verschiedene Tarifverträge. Das spaltet die Beschäftigten untereinander. Der Regierung geht es aber nicht um die Aufhebung dieser Zersplitterung.

Um Tarife zu unterlaufen, Löhne zu drücken und die Belegschaften zu spalten, haben Monopole und Kapitalistenverbände systematisch den Flächentarifvertrag ausgehöhlt und unterlaufen. So ging der Anteil der von Tarifverträgen erfassten Beschäftigten rapide zurück – in den alten Bundesländern von 76 Prozent 1998 auf 60 Prozent 2012, in den neuen Bundesländern im gleichen Zeitraum von 63 Prozent auf 48 Prozent.

Der Flächentarif wurde durch immer mehr Firmentarife verdrängt und die Belegschaften wurden durch Outsourcing, Einsatz von Fremdfirmen und Ausweitung der Leiharbeit zunehmend zersplittert. Durch den Abschluss spalterischer Sondertarifverträge für Leiharbeiter und die Einführung von Tariföffnungsklauseln im Zuge des Pforzheimer Abkommens in der Metall- und Elektroindustrie hat aber auch die rechte Gewerkschaftsführung dazu maßgeblich beigetragen. Um heute Tarifeinheit zu erreichen, müsste als erstes der Grundsatz durchgesetzt werden, dass für alle in einem Betrieb Beschäftigte (Leiharbeiter, Werkverträgler, Zeitverträgler usw.) der gleiche Tarifvertrag gilt!

Die neue Regierung zielt aber vielmehr darauf ab, Streiks in Versorgungs-, Verkehrs- und Kommunikationszentren künftig zu unterbinden und damit eine schon seit längerem bestehende Forderung der Monopole und ihrer Interessenverbände umzusetzen. Streiks in diesen Bereichen treffen mit relativ wenig Strei­kenden oftmals wirksam den Nerv der internationalisierten kapitalistischen Produktion. Da in diesen Bereichen öfter von Berufsgewerkschaften wie der Pilotenvereinigung Cockpit, der Fluglotsengewerkschaft GdF, der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GDL) usw. erfolgreich Streiks organisiert wurden, soll deren Tariffähigkeit rigoros beschnitten werden.

Insbesondere die GDL steht seit Jahren im Zentrum der Hetze der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und reaktionärer Scharfmacher von CDU/CSU. Sie setzte bei Streiks für ihre Forderungen gegen die Deutsche Bahn sowie die Privatbahnen die volle gewerkschaftliche Kampfkraft ein. Die GDL würde „das Streikrecht missbrauchen“ und Bahnkunden und Wirtschaft dadurch „in Geiselhaft genommen“ hieß es schon 2007. Teilweise wurden ihre Streikmaßnahmen von bürgerlichen Arbeitsgerichten verboten.

Über 20 Jahre hatte das Bun­desarbeitsgericht den Grundsatz vertreten, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten könne. 2010 wurde dieser Grundsatz aber vom Bundesarbeitsgericht selbst aufgegeben, weil ihm die gesetzliche Grundlage gefehlt hätte. Die Monopolverbände forderten daraufhin ultimativ eine gesetzliche Regelung und bekamen dafür Schützenhilfe von der rechten DGB-Gewerkschaftsführungen. In ihrer gemeinsamen Erklärung „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ vom 4. Juni 2010 forderten BDA und DGB-Führung unisono genau die Gesetzesänderung, die jetzt beschlossen werden soll: Es soll nur der Tarifvertrag der „repräsentativen“ Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat, den „nicht repräsentativen“ Gewerkschaften soll das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen entzogen und damit auch das Streikrecht aberkannt werden. Bezeichnenderweise soll dagegen die Zersplitterung der Belegschaften durch unterschiedliche Tarifverträge für Leiharbeiter, ausgegliederte Be­triebsteile usw. erhalten bleiben: „Das vereinbarte Neben­einander unterschiedlicher Tarifverträge mit unterschiedlichen persönlichen Geltungsbereichen wird durch die vorgeschlagene Regelung nicht angetastet“, heißt es in der Erklärung.

Im Interesse starker Gewerkschaften ist das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft – ein Tarifvertrag“ unbedingt zu befürworten. Die Zersplitterung der Belegschaften in verschiedene Gewerkschaften und das Nebeneinander verschiedener Tarifverträge schwächen die gewerkschaftliche Organisation und Kampfkraft, sind gegen die Einheitsgewerkschaft gerichtet und erschweren die Herausbildung eines einheitlichen Klassenbewusstseins.

Vor allem die Monopolpolitik der Verlagerung, des Outsourcings, von Leiharbeit und Werksverträgen und die dabei betriebene Politik der Klassenzusammenarbeit mit rechten Gewerkschaftsführern sind hauptverantwortlich für die entstandene Zersplitterung der Gewerkschaftsbewegung. Die Kritik an dieser Klassenzusammenarbeit mit ihren faulen Kompromissen und Zugeständ­nissen waren ein weiterer Anlass für die Entstehung von Berufsgruppen-Gewerkschaften.

Die Kritik an dieser Politik der Klassenzusammenarbeit muss aber innerhalb der Einheitsgewerkschaft geführt werden. Bis dahin, gegebenenfalls den gewerkschaftlichen Rahmen zu durchbrechen und zu selbstständigen Streiks überzugehen. Die MLPD hat die Gründung neuer Spartengewerkschaften immer kritisiert. Erstens, weil dies die Spaltung der Gewerkschaftsbewegung vertieft und zweitens, weil es oftmals kämpferische Kräfte aus den DGB-Gewerkschaften herauszieht. Die Mehrheit der Kollegen für diesen Weg zu gewinnen, weicht man mit der Gründung eigener Gewerkschaften auf.

Es muss allerdings auch un­ter­schieden werden zwischen Berufsgewerkschaften und „gelben“ bzw. Pseudogewerkschaften. Berufsgewerkschaften setzen sich für die Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder ein. Ihr Koalitions- und Streikrecht gilt es zu verteidigen. Zur zweiten Gruppe der Pseudogewerkschaften gehören Gruppierungen wie der vom Siemens-Konzern finanzierten „AUB“ oder der nur zum Zweck des Abschlusses von Dumping-Tarifverträgen für Leiharbeiter gegründeten „CGZP“. Letzterer mussten sogar bürgerliche Gerichte die Gewerkschaftseigenschaft aberkennen.

Der Kampf um die Gewerkschaftseinheit ist eine Frage innerhalb der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Er darf nicht mit Hilfe staatlicher Eingriffe ausgetragen werden. Der Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler weist darauf hin: „Alle Erfahrungen sprechen dafür, dass gewerkschaftliche Einheit sinnvoll ist. Die kann man aber nicht administrativ herstellen, indem man die Minderheit vernichtet.“ („junge welt“, 25.6.2010)

Die Herstellung einer kämpferischen gewerkschaftlichen Einheit ist in erster Linie ein Kampf um die Denkweise, bei dem die Kolleginnen und Kollegen immer besser lernen, mit den Einflüssen der kleinbürgerlich-reformistischen und kleinbürgerlich-antikommunis­tischen Denkweise fertig zu werden.

Den Plänen, unter dem Deckmantel der Tarifeinheit das gewerkschaftliche Streikrecht noch weiter einzuschränken, muss daher entschieden der Kampf angesagt werden! Es ist prinzipiell zu kritisieren, dass die rechte DGB-Gewerkschaftsführungen in dieser Frage mit Regierung und Monopolverbänden an einem Strang zieht!

Der Versuch, das Streikrecht per Gesetz einzuschränken, ist bislang einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte und nicht nur bei der GDL und anderen Berufsgewerkschaften, sondern auch an der Basis der DGB-Gewerkschaften, bei ver.di und in bürgerlichen Medien auf Kritik gestoßen. Es ist notwendig, dagegen einen breiten Widerstand zu entwickeln, zumal Pläne zur weiteren Einschränkung des Streikrechts bereits in der Schublade liegen. So wurde von Professoren im Auftrag der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung ein Gesetzentwurf „zur Regelung kollektiver Arbeitskonflikte in der Daseinsvorsorge“ ausgearbeitet. Er sieht bei Streiks unter anderem in Krankenhäusern, Versorgungsunternehmen, bei Banken sowie im Verkehrs- und Kommunikationswesen eine Ankündigungsfrist, die Pflicht zur Aufrechterhaltung einer „Grundversorgung“ sowie eine Zwangsschlichtung vor.

Kampf um Erhalt und Erweiterung der gewerkschaftlichen und politischen Rechte und Freiheiten – für ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht!

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