Welche Betriebsräte werden gebraucht?

Vom 1. März bis 31. Mai stehen in Deutschland in Tausenden Betrieben der Privatwirtschaft und für Millionen Beschäftigte Betriebsratswahlen an.

Die Betriebsräte werden für vier Jahre gewählt. In vielen kleineren Betrieben werden ihre Rechte attackiert und muss selbst für minimale demokratische Rechte gekämpft werden. In den großen Konzernen wird eine Klassenzusammenarbeitspolitik vor allem mit den Betriebsratsspitzen von der Geschäftsleitung gefördert. Sie werden hofiert und zum Teil auch bestochen oder mit Privilegien geködert. Hier wird es sogar als Standortvorteil propagiert, wenn sich der Betriebsrat den Konzernzielen unterordnet.

Umso wichtiger ist von März bis Mai, solche Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die eine kämpferische Richtung und Arbeiterstandpunkte repräsentieren.

Was macht ein Betriebsrat?

Die Arbeitsbedingungen der über 44 Millionen Beschäftigten in Deutschland werden durch verschiedenste Gesetze und dort, wo es Gewerkschaften gibt, durch Tarifverträge geregelt. Das heißt aber nicht automatisch, dass dies in den Betrieben auch so umgesetzt wird. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, für die Einhaltung der verschiedensten Gesetze und Tarifverträge und deren Umsetzung im Betrieb zu sorgen. Außerdem muss der Unternehmer die Lage der Arbeitszeit, Schichtpläne, Überstunden, Versetzungen usw. mit dem Betriebsrat absprechen. Der Betriebsrat kann zwar keine Kündigung verhindern, aber ohne seine Anhörung ist sie unwirksam. Der Betriebsrat muss nach dem Gesetz über die Pläne des Unternehmers, die Veränderungen für die Beschäftigten mit sich bringen „rechtzeitig“ unterrichtet werden. Unternehmen versuchen mit „Personalgesprächen“, „Krankenrückkehrgesprächen“, Abmahnungen aus verschiedensten Gründen und vieles mehr Druck auf die Beschäftigten auszuüben. Bei all diesen Auseinandersetzungen haben die Kolleginnen und Kollegen das Recht, einen Betriebsrat ihres Vertrauens hinzuziehen. Die Rechte des Betriebsrats sind begrenzt. Trotzdem ist es wichtig, sie zu nutzen.

Anders als bei den Bundestagswahlen haben bei den Betriebsratswahlen die Beschäftigten zum Teil bessere Möglichkeiten, Leute zu wählen, denen sie vertrauen. Deshalb ist die Wahlbeteiligung auch oft höher als bei den Parlamentswahlen. Dies wird allerdings durch die meist praktizierte bürokratische und undemokratische Listenwahl erschwert, die das Betriebsverfassungsgesetz als Alternative zur Persönlichkeitswahl vorsieht. Bei Listenwahl können die Beschäftigten nur zwischen verschiedenen konkurrierenden Listen wählen. Deshalb setzen zunehmend Belegschaften eine Urwahl zur Aufstellung gewerkschaftlicher Reservelisten durch.

Die Fesseln der Betriebsräte

Ihre Wurzeln haben die Betriebsräte in der Novemberrevolution 1918. Doch außer dem Namen ist von diesem revolutionären Anspruch nichts mehr geblieben. Die Arbeit der Betriebsräte wird heute durch das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG) bestimmt und setzt der Arbeit enge Grenzen. Die Kapitalisten haben alle Rechte, einen Betrieb aufzumachen oder zu schließen, wann immer sie wollen. Der reaktionäre Charakter des Betr.VG zeigt sich darin, dass der Betriebsrat keine Kampfmaßnahmen einleiten und den angeblich vorhandenen „Betriebsfrieden“ nicht stören darf. Er ist sogar gesetzlich verpflichtet, mit dem Unternehmer „vertrauensvoll zusammenzuarbeiten“. Weil das Betr.VG dem Betriebsrat zahlreiche Fesseln anlegt und viele Fallstricke enthält, ist die Arbeit sehr kompliziert. Betriebsräte mit dem Herz am richtigen Fleck nutzen ihre Tätigkeit, Kollegen für die Gewerkschaft zu gewinnen und eine aktive, kämpferische Arbeit im Betrieb zu fördern. Sie wenden sich gegen eine Unterordnung der Gewerkschaftsarbeit gegenüber dem Betriebsrat.

Für die rechte Gewerkschaftsführung allerdings ist das reaktionäre Betr.VG zu einer Art Bibel geworden. So verspricht der offizielle Werbeflyer der DGB-Gewerkschaftsführung zur Betriebsratswahl: „… mehr Demokratie und Mitbestimmung“.

1973 hat Willi Dickhut, Mitbegründer der MLPD, diese Erfahrungen verallgemeinert: „Mit Ausnahme der Mitbestimmung auf Löhne und Arbeitsbedingungen, die die Arbeiter sich im hundertjährigen Kampf erzwungen haben, sind alle anderen Mitbestimmungs-Forderungen unter der Alleinherrschaft der Bourgeoisie Illusion und ein Betrugsmanöver.“

Besondere Betriebsratswahlen

Im Augenblick haben mindestens 50 Betriebe großer internationaler Monopole verschiedener Branchen „Gewinnmaximierungsprogramme“ angekündigt oder setzen sie bereits um. Diese Programme beinhalten Werkstilllegungen, Verlagerung von Werksteilen ins Ausland, Rationalisierungen, Abbau von Arbeits- und Umweltschutz, Ausdünnung der Belegschaften durch Entlassungen, ein unerträgliches Anziehen der Arbeitshetze und teilweise massiven Lohnverzicht. Zehntausende von Arbeitsplätzen werden bzw. sollen vernichtet werden. Hintergrund ist die Verschärfung des internationalen Konkurrenzkampfes, weil jeder Konzern seine Ausgangsposition in der Schlacht um höhere Weltmarktanteile verbessern will. Verschiedene Monopole schätzen die Situation auch so ein, dass sie ihre politische Rücksichtnahme bei der Abwälzung der Krisenlasten fallen lassen können. Deshalb ist absehbar, dass sich die Klassenauseinandersetzungen in nächster Zeit verschärfen werden.

Noch versucht die Regierung mit der Rente mit 63 bzw. einem gesetzlichen Mindestlohn zu punkten. Doch was ist, wenn die Arbeiter erkennen, dass dies nur für einen Bruchteil der Arbeiter/innen gilt und bereits ab Mitte 2015 wieder angehoben wird? Was ist, wenn mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zwar die krassesten Formen der Überausbeutung mildert, tatsächlich aber eine allgemeine Lohnsenkung eingeläutet wird?

Die geduldige und gründliche Vorbereitung, Auslösung und Führung von Kämpfen im Sinne des Übergangs zur Arbeiteroffensive auf breiter Front steht auf der Tagesordnung. Dabei ist derzeit der Kampf gegen die Werksschließung bei Opel in Bochum die bundesweit wichtigste Klassenauseinandersetzung. Mit den Betriebsratswahlen können solche Auseinandersetzungen nicht gewonnen werden. Die Betriebsratswahl kann aber im Sinne einer Richtungsentscheidung ein Signal geben.

Politische Entscheidung

Die Betriebsratswahlen sind in dieser Situation eine politische Richtungsentscheidung. In verschiedenen Konzernen wird von noch amtierenden „Co-Managern“ versucht, Vertreter der (klassen)- kämpferischen Richtung mit z. T. üblen undemokratischen, antikommunistisch-diffamierenden und manipulativen Methoden aus dem Betriebsrat rauszuhalten. Das geht zum Teil so weit, dass wie TKSE in Duisburg gefälschte Wahlflyer verteilt werden, um klassenkämpferische Kollegen zu diskreditieren. Die Erfahrung zeigt aber, dass dieses Mobbing immer dann scheitert, wenn ihm Null-Toleranz entgegengebracht und es offensiv attackiert wird. So lernen die Kollegen, selbst mit der Wirkung der kleinbürgerlich-antikommunistischen Denkweise fertig zu werden. Bei verschiedenen gewerkschaftlichen „Vorwahlen“ wurden besonders rechte Betriebsräte abgestraft und kämpferische und klassenkämpferische Kräfte konnten gute Listenplätze erringen.

Damit rückt oft das Verhältnis zur MLPD in den Mittelpunkt der Diskussionen. Die MLPD unterstützt uneigennützig die Kämpfe der Arbeiter, macht in ihrer Kleinarbeit Vorschläge für eine positive Gewerkschaftsarbeit, kritisiert die Politik der Klassenzusammenarbeit und hilft, mit noch bestehenden Illusionen und Bindungen an den Kapitalismus fertig zu werden. In diesem Sinn unterstützt sie auch Kritikbewegungen in den Gewerkschaften wie die „Dortmunder Erklärung“, die sich „für starke und kämpferische Gewerkschaften in der Krise“ einsetzt! (www.gewerkschafter-aktiv.de).

Die MLPD tritt für die Wahl kämpferischer und klassenkämpferischer Betriebsräte ein. Die Grundanliegen einer solchen Betriebsratsarbeit sind unter anderem: die regelmäßige Rechenschaftslegung über ihre Tätigkeit, die Förderung und Unterstützung der Kämpfe der Kollegen, die Ablehnung persönlicher und finanzieller Privilegien aus der Betriebsratstätigkeit, die Gewinnung von Mitgliedern und Stärkung der Gewerkschaften als Kampforganisationen, die Förderung der gewerkschaftlichen Frauenarbeit und die Unterstützung der Jugend, die Ablehnung der Standortkonkurrenz und das Ausspielen der Belegschaften gegeneinander, der Einsatz für den internationalen Zusammenschluss der Arbeiter, die Gewinnung der Arbeiter für den Kampf zur Rettung der Umwelt vor der Profitwirtschaft. Dazu gehört auch das Eintreten für die wirkliche Überparteilichkeit der Gewerkschaften, die Abschaffung antikommunistischer Unvereinbarkeitsbeschlüsse und Offenheit der Gewerkschaften für eine grundsätzliche, sozialistische Alternative zum Kapitalismus.

Was kann jede Kollegin, jeder Kollege tun?

• Das wichtigste ist die Förderung der Organisiertheit der Arbeiter. Dazu gehört, viele neue Mitglieder für die Gewerkschaft zu gewinnen, selber aktiv zu werden.

• Reaktionäre oder vom Unternehmer organisierte Listen müssen bekämpft werden.

• (Klassen)kämpferische Kandidaten/Innen, die vorbehaltlos die Interessen der Beschäftigten ins Zentrum rücken, brauchen breite Unterstützung und Hilfe im Wahlkampf und danach!

• In den Betriebsgruppen der MLPD können die Kolleginnen und Kollegen das Know- how Lernen, das heute für die Arbeit in Betrieb und Gewerkschaft notwendig ist.

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