„Denen geht es um ein Streikverbot“

Rote Fahne“-Interview mit Dr. Detlef Hensche

Die Große Koalition bereitet derzeit ein Gesetz vor, mit dem das gewerkschaftliche Streikrecht eingeschränkt werden soll. Danach soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der „repräsentativen“ Gewerkschaft gelten, die dort die meisten Mitglieder hat. Der „nicht repräsentativen“ Gewerkschaft soll das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen entzogen werden. Über das geplante Gesetz und über Angriffe auf das Streikrecht auf EU-Ebene sprach die „Rote Fahne“ mit dem ehemaligen Vorsitzenden der IG Medien, Detlef Hensche.

Du hast schon zu Jahresbeginn darauf hingewiesen, dass dieses Gesetzesvorhaben mit Tarifeinheit nur wenig, mit einem Streikverbot und einer massiven Einschränkung der Tarifautonomie dagegen sehr viel zu tun hat?

Sicher, auch die DGB-Gewerk­schaften waren nicht glücklich über die Änderung der Recht­sprechung, mit der die Tarifeinheit, also die Geltung nur eines Tarifvertrages im Betrieb, aufgegeben wurde. Doch die Initiative zur gesetzlichen Festschreibung der Tarifeinheit ging von den Arbeitgebern aus; denen ging und geht es jedoch nicht um die Frage, ob einer oder mehrere konkurrierende Tarifverträge anzuwenden sind, sondern in erster Linie um ein Streikverbot zu Lasten einiger Berufsverbände, die sich in den letzten Jahren vornehmlich im Verkehrswesen als arbeitskampffähig erwiesen haben.

Was hat den DGB denn bewogen, ein Streikverbot zu unterstützen?

Schwer zu sagen. Ich vermute die Absicht, sich durch ein gesetzliches Dekret die lästige, oft auch unsolidarische Konkurrenz durch einige Spartengewerkschaften vom Hals zu halten.

Laut Pressemeldungen soll der DGB-Bundeskongress dem geplanten Gesetz nun aber eine Absage erteilt und jede Einschränkung des Streikrechts abgelehnt haben. Stimmt das so, und ist das Vorhaben damit vom Tisch?

Ich hoffe es. Der Beschluss ist eigentlich eindeutig: Der DGB trägt eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nur insoweit mit, als diese nicht die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie und Streikfreiheit beeinträchtigt. Das bedeutet zu Ende gedacht, eine Absage an jede gesetzliche Dekretierung der Tarifeinheit, da diese notgedrungen die Tarifautonomie der nicht zum Zuge kommenden Gewerkschaft verletzt.

In letzter Zeit hört man immer wieder von Versuchen zur Einschränkung des Streikrechts durch die EU-Kommission und einer Zerschlagung von Tarifautonomie und Gewerkschaftsrechten, zum Beispiel in Griechenland. Kannst du dazu näheres sagen?

Die EU ist und bleibt eine kapitalistische Marktveranstaltung; da stören Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie und Streikrecht. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof bekanntlich die Marktfreiheit über die als Menschenrecht gewährleistete Koalitionsfreiheit gestellt. Und in diesem Sinne gibt es immer wieder Versuche, auch das Streikrecht zu reglementieren, sei es im Eisenbahnverkehr, sei es in sogenannten Krisenländern, die derzeit dazu gezwungen werden, ihren nationalen Wohlstand zu Gunsten internationaler Finanzgläubiger zu opfern.

In Deutschland gibt es nur ein aus dem Koalitionsrecht hergeleitetes und auf tariflich regelbare Fragen beschränktes Streikrecht. Streiks für politische Forderungen oder gegen die Vernichtung von Arbeitsplätzen gelten als rechtswidrig. Wie stehst du zu der Forderung nach einem uneingeschränkten gesetzlichen Streikrecht?

Das Streikrecht ergibt sich aus der Verfassung; der Gesetzgeber hat hier nichts verloren. Im Übrigen könnte der Schuss nach hinten losgehen. Wer das Streikrecht festigen und von richterlichen Schranken befreien will, sollte es durch Praxis offensiv nutzen. Die angebliche Tarifbezogenheit des Streikrechts ist allein ein Produkt der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht ist da wesentlich offener. Selbst das Bundesarbeitsgericht hat jüngst Zweifel geäußert, ob die von ihm eingeführte Restriktion richtig ist. Vollends sehen ILO, also Internationale Arbeitsorganisation und Europäi­scher Gerichtshof der Menschenrechte die Streikfreiheit wesentlich breiter garantiert. Also: Politische Streiks erbittet man nicht vom Gesetzgeber, sondern man praktiziert sie!

Vielen Dank für das Gespräch!

 

 

Dr. Detlef Hensche, Jahrgang 1938, ist promovierter Jurist und war Vorsitzender der IG Medien von 1992 bis zu deren Übergang in ver.di 2001. Aus Protest gegen die Agenda 2010 der Schröder/Fischer-Regierung trat er 2003, nach 40-jähriger Mitgliedschaft, aus der SPD aus. Bis 2009 arbeitete er als Rechts­anwalt in Berlin.
Er ist Mitherausgeber der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ und befasst sich schwerpunktmäßig mit Tarif- und Streikrecht.

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