Grundrechte-Report kritisiert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Courage“

Grundrechte-Report kritisiert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von „Courage“

Martina Stalleicken vom Frauenverband Courage bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports, foto: sven lüders

 

Am 3. Juni wurde in Karlsruhe der „Grundrechte-Report 2014“ vorgestellt. Die Herausgeber verstehen ihn als eine Art alternativen Verfassungsschutzbericht. „Schwerpunkte sind“, so die Herausgeber, „die Folgen der NSA-Überwachungsaffäre, das demokratie- und rechtsstaatsfeindliche Agieren des bundesdeutschen Verfassungsschutzes sowie der Umgang mit MigrantInnen.“ Für die aktuelle Ausgabe steuerte der Politikwissenschaftler Volker Eick den Aufsatz „Couragierte Frauen – derangierte Dienste – Erneuter Angriff auf Gemeinnützigkeit“ ausführlich mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des überparteilichen Frauenverbands „Courage“ bei. Courage-Frauen nahmen selbst an der Vorstellung teil und berichten in einer Pressemitteilung:

Am Dienstag wurde der 18. Grundrechte-Report durch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Karlsruhe präsentiert. Der von acht namhaften Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Report zieht für das Berichtsjahr 2013 eine kritische Bilanz zum Umgang mit den Bürger- und Menschenrechten. Im Report wird auch über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Courage berichtet.

Es ist sehr gut, dass die Verfasser dieses Berichts die Courage haben, dieses heiße Eisen anzupacken. Das ist auch angebracht – ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Courage doch eine Attacke auf demokratische Selbstbestimmung, Meinungs­freiheit und gelebte Solidarität! Angesichts vielfältigster frauenpolitischer Brennpunkte und den Beispielen aus dem Grundrechtereport muss man sich doch eher Sorgen machen um diejenigen, die keine Kritik an den gesellschaftlichen Zuständen haben, anstatt über aktive Frauen, die sich damit nicht abfinden“, so Martina Stalleicken vom Bundesvorstand des Frauenverbands Courage. Auf Einladung der Herausgeber sprach sie im Anschluss an Frau Leut­heusser-Schnarrenberger zur Presse über den Entzug der Gemeinnützigkeit und den offensiven Protest von Courage und die breite Unterstützung.

In dem sehr lesenswerten Artikel von Volker Eick im Grundrechte-Report heißt es u.a.: „Dass sich auch gemeinnützige Organisationen kritisch mit den vorgefundenen gesellschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzen und darum streiten dürfen, diese zu verändern, das mag dem Inlandsgeheimdienst missfallen. Aber eine ernstzunehmende und sich selbst ernst nehmende Demokratie lebt vom Widerspruch. Dazu gehört das Grundrecht der Meinungs­freiheit. Eben jenes Grundrecht zu verteidigen, ist schon hartes Brot. Es bleibt eine bedenkliche Volte1 im Demokratieverständnis der Bundes- und Landesregierungen Deutschlands, dass seit 2009 – das Jahr, seit dem der Verfassungsschutz bei Gemeinnützigkeit mitreden darf – dazu auch der Kampf gegen die Meinungen von Geheimorganisationen gehören muss. Diese Organisationen, die unkontrolliert und sehr konkret den Bestand eines Vereins gefährden können (und wollen), gehören abgeschafft. Bis es soweit ist, ist ihnen das Mitspracherecht zu Fragen der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Das gebietet bereits der Nachweis ihrer Inkompetenz auch in diesem Bereich, der für die vergangenen fünf Jahre vielfach dokumentiert worden ist.“

Das ist ein klarer Fall von öffentlichem Interesse. (...)

Der Grundrechte-Report befasst sich mit der Verwirklichung des Grundgesetzes. In diesem heißt es z. B., dass die „keiner Zensur unterworfene Presse ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“ ist (Artikel 5 Absatz 1 GG). Wie ist das mit dieser Berichterstattung zu vereinbaren?!

Kämpfen wir für das Recht der wirklichen Meinungsfreiheit und der lebendigen kritischen Auseinandersetzung! Courage hat im Verfassungsschutzbericht nichts zu suchen! Kein Mitspracherecht des Verfassungsschutzes zur Gemeinnützigkeit! Her mit unserer Gemeinnützigkeit!

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