Bundestag beschließt ANTI-Erneuerbare-Energien-Gesetz

Am 27. Juni, wurde die erneute „Reform“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kurz vor der Sommerpause durch den Bundestag gepeitscht.

Noch Anfang der Woche war der Entwurf nicht fertig und nur eine Handvoll Abgeordneter des Bundestags wird die 230 Seiten bei der Abstimmung tatsächlich gekannt haben. Warum diese Hektik?

Die Bundesregierung will das Gesetz beschließen, bevor ihr Täuschungsmanöver auffliegt, es ginge ihr darum, den weiteren Anstieg der Strompreise zu stoppen. Sie fürchtet, ihre Novelle des EEG-Gesetzes könnte sonst durch Massenproteste verzögert oder gar gefährdet werden. Allein in diesem Jahr haben schon Zehntausende gegen die Umweltpolitik der Regierung und für eine wirkliche Energiewende demonstriert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) musste seinen Vorstoß für ein Gesetz zur Genehmigung von Fracking vor der Sommerpause bereits abblasen.

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 auf Druck der Umweltbewegung und als Zugeständnis an das wachsende Umweltbewusstsein unter den Massen eingeführt. Mit ihr sollten die Kosten für die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien auf alle Stromkunden „umgelegt“ werden. Sie wird für die Masse der privaten Stromkunden auf den Strompreis aufgeschlagen. Seitdem ist diese Umlage von 0,19 ct/kWh auf 6,24 ct/kWh im Jahre 2014 gestiegen. Von diesen 6,24 ct/kWh machen aber die tatsächlichen Förderkosten lediglich 2,72 Cent, also nur 44 Prozent aus. Die übrigen 3,52 Cent dienen vor allem zum Ausgleich für gesunkene Strompreise an der Börse und zur Subventionierung der industriellen Stromverbraucher, die von der EEG-Umlage befreit sind. Durch die kontinuierliche Zunahme dieser Befreiungen haben die verschiedenen Bun­desregierungen das EEG mehr und mehr zu einem verdeckten Mechanismus zur Subventionierung der industriellen Strom-Großverbraucher umgewandelt. Hier liegt die Hauptursache für den rasanten Anstieg der EEG-Umlage und die wachsenden Strompreise für die privaten Haushalte und nicht in den angeblich unbezahlbar werdenden erneuerbaren Energien. Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt verdoppelte sich die Stromrechnung von 487 Euro im Jahr 2000 auf 1.006 Euro 2013, 218 Euro fließen davon pro Jahr in die EEG-Umlage. Würde es der Bundesregierung tatsächlich um bezahlbare Strompreise für die Massen gehen, dann müssten nur die Subventionen für inzwischen etwa die Hälfte des Industriestromverbrauchs aufgehoben werden. Daran wird allerdings nicht gerüttelt. Die Betreiber großer konventioneller Kraftwerke werden begüns­tigt und sogar zu den Hauptgewinnern des künftigen gedrosselten Ausbaus der regenerativen Energien gemacht. Die wenigen Errungenschaften des EEG werden nicht reformiert, sondern aufgehoben und umgewandelt.

Vom Erneuerbare- Energien- zum Klimakiller-Gesetz

Als das EEG im Jahr 2000 in Kraft trat, wurden tatsächlich Wind- und Sonnenenergie, Geothermie usw. gefördert. Daraufhin stieg bis zum Jahr 2012 der Anteil der alternativen Stromerzeugung auf 23 Prozent. Doch dann trat eine neue Entwicklung ein, die in dem Buch „Katastrophenalarm!“ so gekennzeichnet wird: „Als infolge der Weltwirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2010 und 2013 weniger Strom in die Nachbarländer der BRD exportiert, aber mehr Strom aus Sonnen- und Windenergie in die Netze eingespeist wurde, sank in Deutschland der Großhandels­preis für eine Megawattstunde von 60 auf 37 Euro. An der Strombörse sanken die Beschaffungskosten zeitweise sogar unter die Produktionskosten. Da schritten die Energiemonopole ein, weil sie eine nachhaltige Schädigung ihrer sprudelnden Profitquellen fürchteten. … Die deutsche Bun­desregierung reagierte mit einem ,Rollback‘ ihrer sogenannten Ener­giewende und verabschiedete zum 1. Januar 2012 ein neues Energiegesetz.“ (S. 118) Das war nach 2002 und 2004 bereits die dritte „Reform“ des EEG und wir erleben derzeit die vierte.

Die Befreiung vor allem großer Unternehmen und ganzer Branchen von der EEG-Umlage soll nach dem Willen der Regierung auch in Zukunft 5,1 Milliarden Euro jährlich betragen. Die Förderung der Ener­gie­erzeugung aus Sonne, Wind vom Land und Biomasse wird gedeckelt; für Solarstrom gibt es derzeit nur noch zwischen 9 und 13 Cent pro Kilowattstunde. Die Förderung von Großwindanlagen vor der Küste, die vor allem Monopole betreiben, wird dagegen mit 19 Cent pro Kilowattstunde beibehalten.

Künftig müssen sogar Selbsterzeuger aus erneuerbaren Energien zunächst 30, später 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Treffend polemisiert die Europa-Solar-AG: Das ist „als würden die Äpfel aus dem eigenen Garten mit einer Mehrwertsteuer belegt, sobald man sich entschließt, sie selbst zu essen“.

Nur bis 2017 sind bestehende Anlagen davon ausgenommen. Lediglich kleine Dachanlagen auf Ein- oder Zweifami­lienhäusern bleiben vorerst verschont. Ausnahmeregelungen gibt es vor allem für Kraftwerke zur Eigenerzeugung in der Industrie, die bis Ende 2016 ebenfalls befreit sind. Gabriels „Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes … bedeutet ,freie Fahrt‘ beim beschleunigten Übergang zur globalen Klima- und Umweltkatastrophe“, prognostizierte bereits die „Roten Fahne“ 4/2014 treffend.

EEG-Novelle schafft den Kern des EEG ab

Ab 2017 will die Regierung die Förderpraxis ganz ändern. Der ursprünglich pauschale Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien, der maßgeblich zu ihrem beschleu­nigten Ausbau beigetragen hat, entfällt. Der Bedarf an Ökostrom soll ausgeschrieben werden und der billigste Anbieter den Zuschlag erhalten. Was aber ist der Bedarf? Vom Standpunkt der notwendigen Verhinderung einer globalen Klimakatastrophe kann dieser nur 100 Prozent erneuerbare Energien lauten. Vom Standpunkt der Energiemonopole besteht der Bedarf jedoch in einer Strom­erzeugung, die ihnen ununterbrochen steigende Maximalprofite in die Kassen spült. Und das geschieht vor allem über ihre konventionellen fossilen Kraftwerke aber auch über AKW. Dementsprechend heißt es im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung, Kohlekraftwerke seien „als Teil des nationalen Energiemixes auf absehbare Zeit unverzichtbar“. Die „Bereitstellung“ der konventionellen Kraftwerke als sogenannte Reserven soll beson­ders vergütet, sprich: subventioniert werden. In welchem Umfang, darüber soll noch verhandelt werden.

Aktiver Widerstand tut Not

Gemeinsam forderten etliche Bürgerinitiativen in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten, der EEG-Novelle nicht zuzustimmen: „Der Status quo wird in keinem Fall bestehen bleiben. Entweder ändern wir ihn, indem wir den Übergang in die Vollversorgung durch Erneuerbare Energien intelligent organisieren und hierbei für die Beschäftigten der Kohleindustrie gute und zukunftsfähige Arbeits­plätze schaffen, oder der Klimawandel ändert ihn. Denn wenn wir erst mal Windgeschwindigkeiten von 300, 400 kmh haben, wird niemand mehr daran denken, Kohlekraftwerke zu betreiben.“

In dem Buch „Katastrophenalarm!“ hat die MLPD ihren Beitrag zu der notwendigen Strategiedebatte veröffentlicht und auch ein umfassendes Kampfprogramm zur Rettung der Um­welt vor der Profitwirtschaft entwickelt.

So lange Arbeiter- und Umweltbewegung gespalten bleiben, weil z. B. die rechte Gewerkschaftsführung den Schutz von Arbeitsplätzen gegen den Schutz der natürlichen Umwelt ausspielt, kann sich kein machtvoller aktiver Wi­derstand entwickeln. Es ist genau richtig, wenn die Bürgerinitiativen in ihrem oben genannten Brief gute und zukunftsfähige Arbeitsplätze für die Bergarbeiter fordern. Doch allein mit offenen Briefen an Politiker, symbolischen Aktionen wie Menschenketten und Klimacamps werden weder Arbeitsplätze noch eine 100-prozentige Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durchgesetzt! Das geht nur auf Kosten der Profite der internationalen Monopole und erfordert Streiks und Demonstrationen und schließlich den Zusammenschluss zu einer weltweiten Front des aktiven Massenwiderstands.

Dem haben sich Aktivisten und Unterstützer des Aufbaus einer Umweltgewerkschaft verschrieben. Sie wollen ein breites Bündnis der in ihr organisierten Arbeiter mit allen Schichten der Bevölkerung und umweltbewegten Menschen ermöglichen. Die Umweltgewerkschaft wird auch ein Beitrag zur organisatorischen Vereinigung der zersplitterten Umweltbewegung.

So gut und berechtigt die breite Kritik der Umweltverbände an der Ausrichtung der EEG-“Reform“ auf konventionelle Energiegewinnung ist: es ist vergebliche Liebesmüh’, an die „Vernunft“ der herrschenden Politiker zu appellieren – ihre Vernunft wird von den In­teressen der Energiemonopole im Kampf um die Beherrschung des Weltmarkts und die Erzielung von Maximalprofiten bestimmt. Das ist ihre Logik der Vereinbarkeit von Ökologie und kapitalistischer Ökonomie.

Die Menschheit braucht wirk­samen Umweltschutz zur Rettung vor der Umweltkatastrophe! Sie braucht eine Gesellschaft, in der die Einheit von Mensch und Natur die Leitlinie ist und nicht der Profit einer Handvoll Monopole: das kann nur eine sozialis­tische/kom­munistische Gesellschaft sein.

Wer sich darüber auseinan­dersetzen will, ist herzlich eingeladen zu den Studiengruppen zum Buch „Katastrophenalarm!“ sowie zur Diskussions­runde mit dem Autor Stefan Engel: „Unwetteropfer mahnen: Wir brauchen einen Ausweg aus der drohenden Umweltkatastrophe“, beim Sommerfest in der „Horster Mitte“ in Gelsenkirchen am 5. Juli von 16.30 bis 17.30 Uhr. Das Fest beginnt um 14 Uhr.

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