Streit ums Streikrecht

Mit großer Geschlossenheit haben in den letzten zwei Wochen die Mitglieder der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Vereinigung Cockpit mit bis zu zweitägigen Streiks ihre Forderungen bekräftigt und erheblichen Druck auf die Deutsche Bahn und die Lufthansa ausgeübt.

Das Zugpersonal stand auch beim fünften Streik in 2014 wieder wie eine Eins. Rund 85 Prozent der Züge blieben stehen oder hatten große Verspätung. Auch bei der Lufthansa war die Streikbeteiligung sehr hoch. Insgesamt fielen rund 5.900 Flüge aus. Eine gesellschaftliche Diskussion über die Frage des Streikrechts, die weit über die aktuellen Streiks hinaus geht, ist entbrannt.

Aktuell laufen auch Streiks von ver.di bei der Arbeiterwohlfahrt und beim Versandhändler Amazon. Bei Daimler Düsseldorf kam es Ende September zu einem 24-Stunden-Streik gegen Arbeitsplatzvernichtung. Die IG Metall als größte Gewerkschaft hatte im letzten Jahr zum dritten Mal in Folge eine positive Mitgliederentwicklung. 110.000 Menschen wurden 2013 Mitglied der IG Metall. Auch ver.di konnte 2013 erstmals seit Jahren eine positive Bilanz ziehen. Hier traten 131.545 Menschen bei. Zuwächse gibt es vor allem dort, wo Gewerkschaften kämpfen.

Forderungen berechtigt

Beim Kampf der Piloten geht es ökonomisch vor allem um die Verteidigung von Vorruhestandsregelungen, nach der ein Teil der Piloten – nicht alle – bereits mit 55 in Rente gehen kann. Die Lufthansa will diese Regelung endgültig und vollständig abschaffen. Die dafür vorhandenen Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe will sie ihrem Profit zuführen. Es ist im Interesse des Kampfs gegen die Rente mit 67 und für eine Senkung des Rentenalters, wenn die Piloten die bisherige Regelung verteidigen. Im Interesse der Flugsicherheit ist es alle Mal.

Die GDL hat in ihren Reihen die Mehrheit der Beschäftigten in den Zügen organisiert. Ihre Forderungen aber werden in den meisten Medien ignoriert. Der Publizist Werner Rügemer kritisiert: „Warum die GDL streikt, wird selten erklärt: Damit nach 25-jähriger Berufstätigkeit für einen Lokführer etwas mehr als 1.750 Euro netto rausspringen und weniger Arbeitsbelastung.“

Große Sympathie

Aber es geht aktuell um mehr als konkret berechtigte Forderungen: Der Kampf ums Streikrecht rückt verstärkt in den Fokus der Auseinandersetzung. So sieht die GDL ihren Streik auch ausdrücklich als Bestandteil der Verteidigung des Streikrechts in Deutschland.

Gewerkschaften, die für höhere Löhne und Gehälter, gegen Arbeitshetze und für Arbeitszeitverkürzung kämpfen – das wünscht sich eine wachsende Zahl von Kolleginnen und Kollegen. Kein Wunder, dass laut ARD-Deutschlandtrend von Anfang Oktober trotz der zum Teil verbreiteten Hetze in den Medien 54 Prozent der befragten Deutschen Verständnis für die Streikenden haben.

Bürgerliche Hetze

Glaubt man dagegen verschiedenen Medien, Konzernchefs, bürgerlichen Politikern bis hin zu rechten Gewerkschaftsspitzen im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), droht angesichts der aktuellen Streiks kämpferischer Gewerkschaften und Organisationen der berühmte Untergang des Abendlands:

Die Streikenden würden „die Nation in Geiselhaft nehmen“ (CDU-Vize Julia Klöckner). Guntram Scheider, heute SPD-Landesminister und ehemaliger DGB-Vorsitzender in Nordrhein-Westfalen pöbelt gar von einer „Diskreditierung des Streikrechts“. Wer einen konsequenten Streik führt, der diskreditiert also das Streikrecht? Das lässt tief in die Seele eines Protagonisten der Klassenzusammenarbeit blicken.

Warum dieses Aufheulen?

Das schwindende Ansehen der Politik der Klassenzusammenarbeit zwischen Monopolchefs, rechten Gewerkschaftsführern und Berliner Politik bereitet den Herrschenden wachsende Sorgen. Hinzu kommt, dass die Streiks im Transport konkret sehr wirksam das Räderwerk der hoch organisierten, miteinander verflochtenen internationalen Produktion in Deutschland und zum Teil auch in Europa treffen. Sie haben so nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen ausgeprägt politischen Charakter. Selbst Unternehmer Thomas Selter musste bei der Talkshow „Hart aber fair“ am 13. Oktober zugeben, dass Streiks auch deshalb heute wie nie zuvor eine scharfe Waffe seien.

Es war der damalige Präsident der „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ (BDA) Dieter Hundt, der zum Halali auf das deutsche Streikrecht blies: „Ich fordere die Politik auf, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln!“ Sonst drohe die „Spaltung der Belegschaft“ und dauerndes Streiken wie im Großbritannien der 1970er Jahre. Diesem Wunsch versucht SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles mit ihrem aktuellen Gesetzesvorhaben zur sogenannten „Tarifeinheit“ devot nachzukommen.

Mit ihrem Entwurf will sie aktuell das ohnehin schon reaktionärste – also arbeiterfeindlichste – Streikrecht in Westeuropa weiter einschränken. Die SPD behauptet, sie würde nur das „Tarifgesetz“ ändern und nicht das Streikrecht. Im Ergebnis soll in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. Dabei wissen Nahles und die SPD-Spitze genau, dass Streiks für einen später „unwirksamen“ Tarifvertrag von Gerichten, die laut Gesetzentwurf über ihre Rechtmäßigkeit entscheiden sollen, immer als „unverhältnismäßig“ eingestuft würden. Das käme einem Streikverbot für die vermeintlich oder tatsächlich kleinere und kämpferische Gewerkschaft gleich. Geht es nach ihrem Willen, könnten künftig Gerichte solche Streiks untersagen, die von Gewerkschaften geführt werden, die nicht die Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb vertritt.

Natürlich ist anzustreben, dass die Beschäftigten eines Betriebes, eines Konzerns bzw. einer Branche auch in einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft organisiert sind. Aber die MLPD tritt dafür ein, dass die Beschäftigten selbst über den Weg des gemeinsamen Kampfes die Tarifeinheit durchsetzen und dabei eine starke Einheitsgewerkschaft als ihre Kampforganisation schaffen.

Sollen künftig Notare und Richter statt der betroffenen Belegschaften über einen Streik entscheiden? Es muss das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellten sein, ihr Recht auf Streik und Koalition wahrzunehmen, unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft.

Verschiedene Funktionäre der großen DGB-Gewerkschaften verbitten sich zu Recht die staatliche Einmischung der SPD-Ministerin. So die Landesleiterin der Gewerkschaft ver.di in Nordrhein-Westfalen, Gabriele Schmidt, die sich gegen die „indirekte Einschränkung des Streikrechts“ wehrt: „Eine einheitliche und solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten eines Betriebes muss von den Gewerkschaften in eigener Autonomie realisiert werden, wenn sie erfolgreich sein soll“, sagte die Leiterin des größten ver.di-Landesbezirks.

Völlig zu Recht lehnen nach einer aktuellen Infratest-Umfrage auch 55 Prozent der Menschen in Deutschland Einschnitte in die Rechte kämpferischer Gewerkschaften ab.

Denn das ist der ganze Zweck von Nahles’ Gesetz: die sorgsam gehegte Klassenzusammenarbeit zu sichern. Eine Politik, bei der Streiks nicht wehtun dürfen und Verbesserungen bestenfalls als Kompensation mit Verschlechterungen zu haben sind.

Kampf ums Streikrecht

Die MLPD lehnt nicht nur jede weitere Einschränkung des Streikrechts ab. Sie fordert seit 1974 ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht. „Das Streikrecht wurde von der Arbeiterklasse hart erkämpft“, führte Stefan Engel, der Vorsitzende der MLPD auf einer Veranstaltung im Juli aus. „Heute wird viel von Demokratie und Freiheit gesprochen, doch dieses Recht wird den Kollegen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich ihre Würde und Freiheit nicht nehmen lassen.“ Ohne Streikrecht wäre die „Lohnsklaverei“ schon fast wieder offene Sklaverei.

In diese Richtung weisen auch auf Gewerkschaftstagen bei ver.di und der IG Metall angenommene Anträge auf das Recht auf „Generalstreiks“ bzw. ein „umfassendes“ Streikrecht. Der „Wiesbadener Appell“ fordert das Recht auf politischen Streik und wurde von über 8.700 Menschen unterzeichnet. Die „Dortmunder Erklärung“ „Für starke und kämpferische Gewerkschaften“ hat sich ebenfalls das vollständige und allseitige gesetzliche Streikrecht auf die Fahnen geschrieben. Bis Juli 2014 wurde sie von 13.548 Kolleginnen und Kollegen unterzeichnet.

In vielen Betrieben lösen sich heute eine wachsende Minderheiten von klassenversöhnlerischen Gewerkschaftsführern und wenden sich (klassen-) kämpferischen Kräften zu. Diese treten dafür ein, dass konsequent mit dem Mittel des Streiks gekämpft wird – und zwar nicht nur in Tarifrunden, sondern auch im Kampf um Arbeitsplätze und gegen die unsoziale Politik der Regierung – und dabei gegebenenfalls auch über den gewerkschaftlichen Rahmen hinaus, selbstständig.

Wenn die Arbeiterinnen und Arbeiter ihre Interessen durchsetzen wollen, können sie keine Rücksicht auf das kapitalistische Wirtschaftsgefüge und die politische Stabilität der herrschenden Gesellschaftsordnung nehmen. Im Gegenteil – sie müssen auf breiter Front in die Offensive gehen. Die Waffe des Streiks ist nicht nur zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen geeignet, sondern auch zur Organisierung der Solidarität, zur Einflussnahme auf die Staatsangelegenheiten und zum Kampf für die Rettung der Umwelt vor der Profitwirtschaft. Ein Streik bringt die organisierte gemeinsame Kraft zum Ausdruck, stärkt das Klassenbewusstsein und lässt das schlummernde revolutionäre Potenzial spürbar werden.

Der russische kommunistische Revolutionär Lenin stellte fest: „… das Proletariat, das sich im Kampf zusammenschließt und durch den Kampf sowohl sein Klassenbewusstsein als auch seine Organisation entwickelt und seine Erfahrung bereichert, kommt mehr und mehr zu der immer festeren Überzeugung, dass eine vollständige ökonomische Umgestaltung der kapitalistischen Gesellschaft notwendig ist“. (Lenin, Werke, Bd. 20, S. 206).

Vollständig und allseitig gesetzlich …

Auch die EU ist derzeit fleißig dabei, das Streikrecht – nach deutschem Vorbild – weiter zu beschneiden. Die grundlegenden Rechte der Arbeiterklasse auf kollektive Verweigerung ihrer Arbeitskraft muss verteidigt und international ein vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht erkämpft werden.

Allseitig bedeutet, es muss wirtschaftliche und politische Streiks, Solidaritätsstreiks usw. umfassen. Vollständig bedeutet, dass es für ausnahmslos alle Berufsgruppen und Branchen gilt. Und es muss gesetzlich abgesichert sein – da das unsere Kampfbedingungen verbessert.

Die Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen der GDL, Cockpit und ver.di kann und muss heute mit dem Kampf ums Streikrecht verbunden sein. Dazu gehört auch die Diskussion um gesellschaftliche Alternativen jenseits der kapitalistischen Ausbeutung von Mensch und Natur. Sie ist herzlich willkommen.

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