Gesetze/Regelungen: Was sich am 1. Januar ändert
Dank sinkender Erdölpreise erlebt Deutschland die niedrigste durchschnittliche offizielle Inflationsrate seit 2010 – aber Post, Bahn und Kommunen erhöhen 2015 wieder einmal die Preise, Gebühren und Abgaben. Sinkende Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung, aber auch steigende Beiträge zur Pflegeversicherung. Dazu der Einstieg in den Mindestlohn und eine minimale Erhöhung der Hartz-IV-Sätze. Was bringt 2015 den Werktätigen? Glaubt man den offiziellen Prognosen der Regierung, dann wird es nicht nur mit der Wirtschaft, sondern für „alle“ bergauf gehen. Davon kann allerdings keine Rede sein, auch wenn verschiedene höhere Freibeträge Geringverdienende etwas entlasten.
Davon haben die 6,1 Millionen Hartz-IV-Betroffenen sowie die weiteren Millionen, die auf Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind, nichts. Ihre Bezüge steigen 2015 um rund 2 Prozent, was unter dem Anstieg der Lebensmittelpreise im letzten Jahr bleibt. Für einen alleinstehenden Hartz-IV-Betroffenen bedeutet das eine „Erhöhung“ um 8 Euro auf 399 Euro im Monat, für Kinder je nach Alter zwischen 5 bis 7 Euro auf 234 bzw. 320 Euro im Monat.
Selbst der kaum den minimalen Lebensunterhalt deckende Mindeststundenlohn von 8,50 Euro gilt nicht sofort für alle Geringverdiener. Hartz-IV-Betroffene, falls sie eine Arbeitsstelle finden, haben erst nach sechs Monaten Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro. Beschäftigte in Branchen mit bestehenden „Branchenmindestlöhnen“ und Leiharbeit-Beschäftigte mit festgelegten sogenannten „Lohnuntergrenzen“ sowie Zeitungszustellerinnen und -zusteller haben erst 2017 bzw. 2018 Anspruch auf die 8,50 Euro Stundenlohn.
Um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent sinken die Rentenbeitragssätze. Auch der Beitragssatz für die Krankenkassen wird von 15,5 Prozent um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent gesenkt.
Allerdings dürfen ab 2015 Krankenkassen einen individuellen sogenannten Zusatzbeitragssatz kassieren, der nach den bisherigen Meldungen für 2015 durchschnittlich bei 0,9 Prozentpunkten liegen wird, womit die angebliche Beitragssenkung gleich wieder einkassiert würde.
Verschiedene kleine, dringend notwendige Verbesserungen soll laut Bundesregierung vor allem das 2015 in Kraft tretende sogenannte „Pflegestärkungsgesetz I“ bringen. Dafür steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte sowie in einer bereits beschlossenen zweiten Stufe nochmals um 0,2 Prozentpunkte. Also insgesamt um 0,5 Prozentpunkte, sodass den meisten Werktätigen 2015 unterm Strich weniger Netto vom Bruttolohn bleiben wird als 2014.
Die versprochene Mietpreisbremse bleibt vorerst aus, dafür muss nur noch derjenige Maklergebühren bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Neue bürokratische Auflagen bringt die Pflicht, ab 1. Januar ein Foto auf der Krankenkassenkarte zu haben, sowie die nun notwendige Bescheinigung des Vermieters für Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt.
Mit dem „Elterngeld Plus“, „Familienpflegezeiten“ oder minimal sinkender EEG-Umlage setzt die Merkel/Gabriel-Regierung ihre Politik zur Dämpfung der Klassenwidersprüche auf niedrigem Niveau – aber zunächst fort.
Ob dies das Jahr über anhält, muss sich zeigen.