Gesetzentwurf der Bundesregierung: Drei Viertel des Bundesgebietes könnten Fracking-Fläche werden
Heuchlerisch stellte die Bundesregierung den Gesetzentwurf als Maßnahme zur Einschränkung des Frackings dar. Der bisherige „rechtsfreie Raum“ solle eingegrenzt werden, damit sei Fracking dann nur noch unter strengen Auflagen möglich. Die „strengen Auflagen“ des Regierungsentwurfs bedeuten, dass Fracking unterhalb 3.000 Meter zulässig ist. Oberhalb dieser Tiefe entscheidet eine „Experten-Kommission“, die aus Fracking-freundlichen Behörden und der Gasindustrie dominiert wird, über die Zulässigkeit – ausgenommen Trinkwasserschutzgebiete.
Drei Viertel des Bundesgebietes kann man so theoretisch zur Fracking-Fläche machen. Die Behauptung von Umweltministerin Barbara Hendricks, die im Grundgesetz verankerte „Wissenschaftsfreiheit“ und „Gewerbefreiheit“ würden ein Verbot des Frackings unmöglich machen, ist eine dreiste und haltlose Schutzbehauptung. Sie wurde selbst durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2011 widerlegt. Hier wird ein Fracking-Verbot als rechtlich zulässig bezeichnet.
Rund jedes fünfte der 500 größten internationalen Monopole hat heute schon seine Finger im Fracking-Geschäft. Ihre Interessen bestimmten auch die Bundestagsdebatte. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies wärmte die Story vom „sauberen Erdgas mit besseren CO2-Werten“ auf. Auch das eine Lüge: denn durch Bohrlochundichtigkeiten entweicht beim Fracken in großen Mengen das Methan, das viel klimaschädlicher ist als CO2. Der CDU-Abgeordnete Joachim Pfeiffer fabulierte, die USA würden durch Fracking für 100 Jahre energieunabhängig, und warnte vor der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Dem Mann könnte geholfen werden, denn bei einer Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien wäre dieses Thema ebenfalls vom Tisch.
Auffällig ist jedoch, dass weit über die parlamentarische Opposition von Grünen und Linkspartei hinaus der Widerstand gegen Fracking bis in die Reihen der Großen Koalition geht – Ergebnis des Drucks aus der Umweltbewegung und der Ablehnung von Fracking durch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung. Andreas Mattfeldt, Sprecher einer Gruppe von etwa 80 Unions-Abgeordneten, stellte zahlreiche Forderungen zur Verschärfung des Gesetzentwurfes vor.
Die Erdgas-Industrie bezeichnet das Gesetz dagegen als zu restriktiv und fordert vehement weitere Erleichterungen für das Fracken.
Entscheidend für den notwendigen internationalen Kampf für ein vollständiges Verbot von Fracking ist jedoch nicht die von zahlreichen Umweltorganisationen favorisierte Einflussnahme auf Abgeordnete im Wahlkreis, sondern die massenhafte Aufklärung und Organisierung des aktiven Widerstands. Besondere Bedeutung haben hier der Aufbau und die Stärkung der Umweltgewerkschaft, die ihren bundesweiten gemeinsamen Schwerpunkt auf den Kampf gegen das Fracking gelegt hat.
Die zerstörerischen neuen Fördermethoden wie Fracking, Tiefseebohrungen und extraktiver Tagebau belegen, dass der Kapitalismus heute nur noch auf der gesetzmäßigen Grundlage der Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen funktioniert. Zur Durchsetzung werden dafür global vom internationalen Finanzkapital alle Methoden des staatsmonopolistischen Kapitalismus vom Betrug bis zur Unterdrückung der Massenproteste eingesetzt. Der Kampf gegen das Fracking muss deshalb nicht nur als Beitrag zum Aufbau der internationalen Widerstandsfront zur Rettung der Umwelt vor der Profitwirtschaft geführt werden, sondern auch als Schule des Kampfes für den echten Sozialismus.
Günther Bittel