Machenschaften der Geheimdienste bei den PKK-Prozessen

Hamburg (Korrespondenz): Der Prozess gegen Mehmet Demir vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG) ist einerseits eine Kriminalisierung der Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf. Die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft damit beauftragt. Andereseits lassen zwei Anträge des Rechtsanwalts von Mehmet Demir, Rainer Ahues, auch tief blicken in die dabei verwendeten geheimdienstlichen Methoden von Bundesregierung und Staatsanwaltschaft.

Mehmet Demir ist Kurde und als angeblicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt. Sein Rechtsanwalt beantragt, weder die „stillen SMS“ noch überhaupt abgefangene SMS des Angeklagten als Beweismittel zuzulassen.

Als „stille SMS“ bezeichnet man die Handy-Ortung des Observierten, in diesem Fall durch BKA und Landespolizeibehörden. Über 1.000 solcher Stationsanzeigen des Aufenthalts­ortes von Mehmet Demir wurden so über den Zentralrechner des Telekommunikationsbetreibers an das BKA gemeldet.

Pech für die „Schlapphüte“, gut für die demokratische Öffentlichkeit, dass diese Aufzeichnungen nicht aus den Prozessakten gelöscht wurden. Die Verwendung solcher Daten sind nach der Strafprozessordnung unzulässig, weil diese Totalüberwachung ohne Wissen des Betroffenen schlichtweg illegal ist.

Aber auch die Verwendung abgefangener normaler SMS des Angeklagten kann nach den Snowden-Enthüllungen laut Antrag von Rechtsanwalt Ahues als Beweismittel nicht zugelassen werden. Das Abschöpfen des gesamten Internetverkehrs durch die Geheimdienste bis hin zur NSA unterminiert die Beweiskraft solcher „Beweismittel“.

Wer kann denn überprüfen, ob die vorgelegten „Beweismittel“ durch die „Schlapphüte“ nicht getürkt sind? Wer den Zugriff zu SIM-Karten hat, kann diese auch manipulieren! Mit den Snowden-Enthüllungen sind alle digitalen Beweismittel kompromittiert und Rechtsanwalt Ahues fordert konsequent, die Beweislast umzukehren: Nicht dem Angeklagten darf auferlegt werden, Zweifel an den digitalen Beweismitteln zu begründen, sondern BKA und andere Lieferanten müssen die Verlässlichkeit solcher Dokumente nachweisen. Das ist sicher nur schwer möglich und gehört auch nicht zum Berufsethos dieser Herren.

Der Richter des OLG Hamburg steht offenbar im Wettbewerb mit den anderen OLG in Deutschland, wer schneller eine Aburteilung auf solch skandalöser Grundlage zustande bringt. Die Beweismittel sollen dafür nicht mehr mündlich vorgetragen werden, sondern im „Selbstleseverfahren“ von Angeklagten und Verteidiger aufgenommen werden. So soll ein Urteil noch im Juni möglich werden. Das Ko­banê-Solidaritätskomitee Nord hat sofort eine Solidaritätserklärung an Mehmet Demir, zurzeit Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis 3, 20355 Hamburg, geschickt.

Das ganze Verfahren in Hamburg zeigt, dass Entwarnung, etwa durch die Entscheidung des OVG Koblenz, überhaupt nicht angesagt ist. Dort wurde das Strafverfahren auf ein Verstoß gegen das Vereinsgesetz eingegrenzt und der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen, weil ihm keine so verantwortliche Tätigkeit zur Last gelegt wurde.

Das Verfahren zeigt in Wirklichkeit eine Faschisierung in der Strafverfolgung von Revolutionären und Demokraten durch die Bundesregierung und ihre Geheimdienste und die Notwendigkeit des Kampfs um die Erhaltung und Erweiterung der demokratischen Rechte! Weg mit der Vorratsdatenspeicherung! Aufhebung des PKK-Verbots – und des KPD-Verbots von 1956, dem Ausgangspunkt dieser Kriminalisierung!

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