Verhaftet und verurteilt, nur weil sie den kurdischen Befreiungskampf unterstützen
Die MLPD unterstützt seit dem Verbot der PKK in Deutschland vom 26. November1993 die Forderung nach einer Aufhebung desselben, rf-foto
Am 18. Mai 2015 und am Mittwoch, 26. August, wurden die kurdischen Aktivisten Ahmed C. und Bedrettin K. – in diesem Fall auf offener Straße im Rahmen eines brutalen Polizeieinsatzes – jeweils unter dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in der „internationalen terroristischen Vereinigung PKK“ nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch festgenommen. Am 28. August 2015 verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) den kurdischen Politiker Mehmet D. wegen desselben Vorwurfs zu drei Jahren Gefängnis. Ebenfalls wegen Paragraph 129b StGB sitzen inzwischen acht angebliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) in der BRD und einer aufgrund eines deutschen Haftbefehls in der Schweiz in Haft.
Selbst das Hamburger OLG hat es in seiner mündlichen Urteilsbegründung als erwiesen angesehen, dass der türkische Staat Waffen an den islamistisch-faschistischen „Islamischen Staat“ (IS) geliefert habe. Weiterhin sah er es als erwiesen an, dass verletzte IS-Faschisten in türkischen Krankenhäusern unentgeltlich behandelt würden, dass ein Agent des türkischen Geheimdienstes MIT in Paris die kurdische Politikerin Sakine Cansiz und zwei weitere Frauen ermordet habe und der türkische Staat mit übermäßiger Härte Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kurdinnen und Kurden begangen habe. Trotzdem wird den Kurden und der PKK seitens des OLG das Recht abgesprochen, sich gegen diese Angriffe zu verteidigen. Für die deutsche Justiz bleibt die PKK eine „terroristische Organisation, deren Ziele die Begehung von Mord und Totschlag“ seien. Diese ungeheuerliche Diffamierung des Befreiungskampfs der Völker und des revolutionären Kampfes fordert den breiten Protest aller fortschrittlichen Menschen heraus.
Grundlage der Strafverfolgung des kurdischen Befreiungskampfes oder revolutionärer Organisationen aus der Türkei wie der TKP/ML oder der DHKP-C in Deutschland ist jeweils eine ausdrückliche politische Ermächtigung des Bundesjustizministeriums in Berlin. Ohne diese Ermächtigung müssten alle 129b-Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden bzw. revolutionäre Organisationen aus der Türkei sofort eingestellt werden. Während die Bundesregierung offiziell Unterstützung und Verständnis für den kurdischen Widerstand gegen die faschistischen Terrorbanden des IS heuchelt, betreibt sie faktisch mit ihrer fortgesetzten Strafverfolgung in der BRD objektiv das Geschäft des IS, indem sie den kurdischen Widerstand schwächt. Immerhin sind es kurdische Kämpferinnen und Kämpfer unter anderem der PKK, die als einzige wirksam den IS zurückschlagen konnten und tausende Yesiden vor dem sicheren Tod gerettet haben. Wir fordern daher die sofortige Rücknahme der Verfolgungsermächtigung durch SPD-Justizminister Maas.
Die Absurdität der Verfolgung in der BRD zeigt sich auch daran, dass allen Inhaftierten letztlich nichts vorgeworfen werden kann, was in der BRD strafbar wäre. Sie sollen Berichte geschrieben, Versammlungen abgehalten, Menschen zur Teilnahme an Demonstrationen mobilisiert oder dort gar einen Döner-Stand organisiert haben. Paragraph 129b bietet der deutschen Justiz die Möglichkeit, nur durch die Verknüpfung mit angeblichen „Terrorakten“ in der Türkei oder Kurdistan diese Aktivisten als „Terroristen“ zu langjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dazu schreibt die MLPD in einer aktuellen Pressemitteilung: „Die Begründung der Verfolgung der angeblichen PKK-Funktionäre kriminalisiert die ganze Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf. Damit könnte jeder, der den kurdischen Befreiungskampf unterstützt, als Terrorist verfolgt werden.“