Revolution ist kein Verbrechen!

Zehn türkische und kurdische Linke – Aktivisten der ATIK – stehen seit dem 17. Juni vor dem Oberlandesgericht in München. Im größten „Anti-Terror-Prozess“ seit 30 Jahren wirft ihnen die Bundesregierung Mitgliedschaft in der TKP/ML ­(Kommunistische Partei Türkei/Marxistisch-Leninistisch) und allein deshalb die Unterstützung einer „terroris­tischen Vereinigung“ vor.

Konkrete Vorwürfe irgendwelcher Verbrechen durch die Angeklagten? Fehlanzeige – sowohl in der Türkei als auch in Deutschland: nichts! In Deutschland ist die TKP/ML zudem weder verboten, noch steht sie auf der sogenannten „Anti-Terror“-Liste der EU.

Die Falschen sitzen auf der Anklagebank! Die „terroristische Vereinigung“, um die es in diesem Prozess eigentlich gehen müsste, ist der türkische Staat! Die Mehrzahl der Angeklagten sind nach jahrelanger Haft, Folter und Verfolgung vor dem Staatsterror der türkischen Regierung geflohen. Sie hatten deshalb politisches Asyl in Deutschland, Frankreich und der Schweiz erhalten.

Gewaltsame Niederschlagung der Gezi-Park-Proteste, Mord und Totschlag durch türkisches Militär in kurdischen Städten; Entrechtung von Abgeordneten und fortschrittlicher Presse; Unterstützung des faschistischen IS; mindestens 60 erschossene Flüchtlinge seit Anfang des Jahres an der syrisch-türkischen Grenze mit Milliarden-Flüchtlingshilfe aus der EU. Das ist Staatsterrorismus!

Die Bundesanwaltschaft handelt im Auftrag der Bundesregierung. Wenn die Bundesanwaltschaft der TKP/ML vorwirft, Gewalt gegen türkische Institu­tionen auszuüben, werden Opfer zu Tätern gemacht! Sie stützt ihre Anklage vor allem auf rund 250 Ordner Ermittlungsakten von Erdoğans Behörden! Deshalb gehört neben dem türkischen Staatspräsidenten Erdoğan die Bundesregierung mit Frau Merkel mit auf die Anklagebank: wegen Unterstützung des Staatsterrors.

Das Vorgehen der Merkel-Regierung trägt die Handschrift der Antikommunismus-Kampagne der EU. Nach ihr sollen alle Kämpfe gegen die bestehen­de kapitalistische Ordnung und für soziale und nationale Befreiung als „Terrorismus“ diffamiert und kriminalisiert werden. Dieser Prozess soll Pilotcharakter haben. Der Mut der revolutionären Gefangenen ist ungebrochen und zu Prozessauftakt gab es eine große Solidaritätsaktion. Alle Revolutionäre, Internationalisten und Demokraten sind gefordert, sich zu positionieren: Die Revolutionäre aus der Türkei sind keine „Terroristen“! Revolution ist kein „Verbrechen“! Freiheit für die Atik-Aktivisten!

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