Betriebsrenten künftig ohne Haftung
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus dem Haus der Bundesarbeitsminister Andrea Nahles (SPD) nützt vor allem den Unternehmen
In den nächsten zwanzig Jahren ist jede fünfte Rentnerin und jeder fünfte Rentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen – so das Ergebnis einer von der Bertelsmannstiftung in Auftrag gegebenen Studie1. Diese Entwicklung ist eine Folge der Beschlüsse aller bürgerlichen Parteien, das Rentenniveau systematisch zu senken.2
Tatsache ist aber: Die Produktivität und der gesellschaftliche Reichtum wachsen jährlich, und zwar weit schneller und stärker als das Durchschnittsalter. Es wäre also kein Problem, allen eine Rente für ein würdevolles Leben zu bezahlen.
Weil die gesetzliche Rente nicht mehr reicht, soll sie nach dem Willen der bürgerlichen Parteien durch eine betriebliche und private Altersvorsorge ergänzt werden. Aber bisher blieb die Zahl der Betriebe, die eine Betriebsrente zahlen, begrenzt. Außerdem können sich viele Beschäftigte keine private Rentenversicherung leisten.
Was viele zudem nicht wissen: Unternehmen können laut geltendem Recht Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge und bereits laufende Auszahlungen kürzen, wenn „zwingende Gründe“ vorliegen. Vor diesem Hintergrund versuchte 2015 die RAG mit der IGBCE 2015 eine Rentenkürzung per Tarifvertrag vorzunehmen. Über 600 Kumpels klagen aktuell gegen diesen sogenannten „Deputatkohle-Klau“.
Die bürgerlichen Parteien wissen um die Brisanz der Rentenfrage. Deshalb wurde unter Federführung von Andrea Nahles innerhalb von zwei Jahren das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ ausgearbeitet. Das Gesetz will das Märchen von „sicheren Renten für alle“ neu beleben. Der Bundestag hat das Gesetz am 1. Juni mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Der deutsche Fondsverband BVI3 feiert das Gesetz bereits als „Meilenstein“. Kein Wunder, denn das neue Gesetz verspricht zusätzliche Milliardengeschäfte für die Versicherungs- und Finanzbranche.
Das Gesetz enthält einige Zugeständnisse wie die Erhöhung der staatlichen Riester-Zulage oder die Einführung eines Freibetrags für Bezieher von Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung. Insgesamt ist aber der Begriff „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ ein Etikettenschwindel. Auch künftig können bereits bestehende Vereinbarungen und Auszahlungen zur betrieblichen Rente verschlechtert werden.
Kernstück des Gesetzes ist der Abschluss von Tarifverträgen – auch für ganze Branchen – zur Einführung einer kapitalgedeckten Altersversorgung.4 Und zwar ohne Haftung der Unternehmer für den späteren Rentenbezug. Dafür sind ausschließlich die von den Tarifparteien festgelegten Versorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung) verantwortlich. Zinsgarantien auf die eingezahlten Beiträge oder Mindestleistungen, die es bei den meisten bisher bestehenden Betriebsrenten gibt, sind nach dem Nahles-Modell sogar ausdrücklich verboten! Die Tarifparteien vereinbaren eine „Zielrente“, die sich ausschließlich nach Höhe der eingezahlten Beiträge richtet. Da die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt sind, hängt die spätere Rente vom Auf und Ab der Spekulation ab. Es kann also durchaus sein, dass die Rentnerinnen und Rentner lediglich eine Rente entsprechend den eingezahlten Beiträgen bekommen – ohne jede Verzinsung. Diese Tarifverträge sollen auch nichttarifgebundenen Betrieben offen stehen. Statt Kampf um höhere Renten – Zocken an der Börse. Die rechte Gewerkschaftsführung hat dem Gesetz ihren Segen gegeben, hat sie doch zwei Jahre daran mitgearbeitet.
Die Tarifparteien können für alle Beschäftigten eine automatische Entgeltumwandlung beschließen – das heißt, ein Teil des Lohns der Arbeiter und Angestellten wird automatisch in eine Altersvorsorge umgewandelt.5 Die Entgeltumwandlung kürzt nicht nur die Löhne, sondern schmälert außerdem den Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der einzige Beitrag, den die Unternehmer nach dem Gesetz künftig für die Betriebsrente zahlen müssen, sind 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge.
Andrea Nahles begründet ihr Modell damit, dass vor allem Klein- und Mittelbetriebe bislang das Risiko zum Abschluss von Betriebsrenten-Vereinbarungen gescheut hätten. Deshalb enthält das Gesetz auch weitere Steuererleichterungen für Unternehmen. Das neue Betriebsrentengesetz ist aber vor allem auf die Interessen der internationalen Monopole zugeschnitten. Das Gesetz ermöglicht ihnen, mit der rechten Gewerkschaftsführung die Schließung bestehender Pensionskassen für Neuzugänge zu vereinbaren und stattdessen Tarifverträge nach dem Modell von Andrea Nahles abzuschließen!
In den Betrieben muss dieser neuerliche Coup der SPD gründlich diskutiert und ein Kampf gegen mögliche Verschlechterungen bestehender betrieblicher Altersversorgungen vorbereitet werden – verbunden mit einer Kritik an der Politik der Klassenzusammenarbeit. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Jung und Alt, eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus durchzusetzen. Die MLPD fordert in ihrem Programm die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch eine umsatzbezogene Unternehmersteuer und Absenkung des Rentenalters. Im Sozialismus werden die Rentnerinnen und Rentner die Früchte ihres Erwerbslebens genießen und voll am sozialen, politischen und kulturellen Leben teilnehmen – auch dafür kämpft die MLPD!
Gerd Pfisterer
1 Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) haben die Studie erstellt.
2 1990 betrug das Netto-Rentenniveau noch 55 % des durchschnittlichen Jahresentgelts, 2016 waren es nur noch 48 % und es soll weiter sinken.
3 Der BVI ist ein Verband von Investmentgesellschaften, die Geld von Anlegern in Wertpapiere, Immobilien oder Rohstoffe investieren.
4 Die eingezahlten Beiträge werden in Wertpapieren, Immobilien oder Rohstoffen angelegt und unterliegen damit den Gesetzmäßigkeiten der Börsenspekulation.
5 Für diesen Teil müssen keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.