Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Volker Beck

20. September 2017 - Antikommunistische Hetz- und Schmutzkampagne gescheitert
Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Volker Beck

Heute wurde der MLPD eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg gegen Volker Beck (MdB/Bündnis 90 die Grünen; Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe) zugestellt. Diesem ist ab sofort untersagt, die Lüge zu verbreiten, zur Bundestagswahl sei eine Wahlliste eines 'Wahlbündnisses der MLPD mit der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) zugelassen' worden. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht (AZ: 324 O 430/17).

Das ist ein wichtiger Erfolg gegen die Diffamierung der Internationalistischen Liste/MLPD und die Versuche Becks, sie zu kriminalisieren“, so Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD und Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl. „Es ist eine Blamage für Volker Beck, der sich gerne als Musterdemokrat ausgibt. Tatsächlich hatte er aus antikommunistischer Verblendung und Hass auf den palästinensischen Befreiungskampf eine undemokratische Hetz- und Schmutzkampagne initiiert. Selbst nach Widerlegung seiner Lügen und Verdrehungen hatte er sich geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Er muss sich nun vom Landgericht Hamburg belehren lassen, dass wir in allen Punkten Recht hatten: Es bescheinigte, dass seine ‚Tatsachenbehauptung‘ ‚unwahr‘ ist und er dazu auch keinerlei ‚berechtigtes Interesse‘ hatte. Das Gericht geht in der Begründung auch indirekt auf die diffamierende Absicht Becks ein, indem es klarstellt, es gehe nicht um‚ wertneutrale Falschaussagen‘. Das ist auch ein eindeutiges Signal an einige Medien, die das Schreckgespenst der zur Bundestagswahl kandidierenden ‘Terrororganisation‘ an die Wand malten, nur weil wir die Solidarität mit dem gerechten Befreiungskampf des palästinensischen, wie auch des kurdischen Volkes, fortsetzen.

Gegen diese Fake-News-Kampagne gab es vielfältige Solidarität aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, so aus der palästinensischen Freiheitsbewegung und ausdrücklich auch von fortschrittlichen jüdischen Menschen wie der Trägerin des Alternativen Nobelpreis, Felicia Langer und der Tochter des früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Evelin Hecht-Galinski.

Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil für Herrn Beck eine Aufforderung ist, unterscheiden zu lernen zwischen Antisemitismus und Solidarität mit dem berechtigten Freiheitskampf gegen die ultrarechte Netanjahu-Regierung des imperialistischen Israel.“

Sie „fordert alle Medien auf, die die Lügen Becks kritiklos übernahmen, dies umgehend zu korrigieren“.

Gerne stellen wir ihnen kompetente Gesprächspartner zur Verfügung.

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