Gelsenkirchen: Polizei beschlagnahmt YPG-Fahne trotz richterlicher Erlaubnis und kündigt Strafanzeige gegen Monika Gärtner-Engel an

21. März 2018 - Gärtner-Engel kritisiert „undemokratisches Vorgehen“ und kündigt rechtliche Schritte an
Gelsenkirchen: Polizei beschlagnahmt YPG-Fahne trotz richterlicher Erlaubnis und kündigt Strafanzeige gegen Monika Gärtner-Engel an

Bereits gestern begannen die Versammlungen und Demonstrationen zum weltweiten Aktionstag „Efrin wird leben!“, zu dem die revolutionäre Weltorganisation ICOR (Internationale Koordinierung Revolutionärer Parteien und Organisationen) gemeinsam mit dem ILPS (Internationaler Bund der Völker) aufgerufen hat. Mehrere hundert Menschen gingen bereits in Essen und Gelsenkirchen auf die Straße. Heute gehen die weltweiten- und bundesweiten Aktionen des Protests gegen die völkerrechtswidrige Invasion des faschistischen türkischen Erdogan-Regimes in Efrin, dessen Unterstützung durch die Bundesregierung und der internationalen Solidarität mit dem kurdischen Kampf um Freiheit, Demokratie und Frieden weiter.

In Gelsenkirchen kam es dabei zu einem empörenden, extrem undemokratischen Vorgehen, wie Monika Gärtner-Engel, Moderatorin der Veranstaltung in Gelsenkirchen in ihrer Funktion als Stadtverordnete für AUF Gelsenkirchen fest stellt. Noch am Nachmittag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitgeteilt, dass die Polizei das Verbot der Symbole der PYD – der stärksten Partei in Rojava/Nordsyrien - und der Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ im gerichtlichen Eilverfahren widerrufen hatte und damit „dem Begehren“ der Demonstranten „entsprochen“ wurde. Entgegen der Zusagen der Polizei beschlagnahmte diese im weiteren Verlauf gewaltsam eine von dem Verwaltungsgericht erlaubte YPG-Fahne. Die Polizei wurde sogar handgreiflich, als sie Monika Gärtner-Engel die YPG-Fahne weg nahm und sie beschlagnahmte. Ihr wurde eine Strafanzeige angekündigt.

Das Verhalten der Gelsenkirchener Polizei ist klar rechtswidrig“, erläutert der Anwalt von Monika Gärtner-Engel, Frank Jasenski: „Die Polizei kann als Behörde nicht das Gegenteil von dem machen, was sie dem Verwaltungsgericht und dem Bürger vorher zugesagt hat. Das Verhalten der verantwortlichen Beamten dürfte sogar strafbar sein, da hier eine unschuldige Person verfolgt wird und in eine angemeldete, friedliche Demonstration eingegriffen wurde. Die ersten rechtlichen Schritte dagegen werden bereits vorbereitet.“ Monika Gärtner-Engel weist darauf hin, dass es in Deutschland „heute zum Glück noch ungewöhnlich ist, dass sich die Polizei über Gerichtsentscheidungen offen hinwegsetzt. Sie beruft sich dabei auf das Innenministerium, das bekanntlich seit kurzem vom CSU-Scharfmacher Seehofer geleitet wird. Es kann kein Demokrat akzeptieren, dass die Beurteilung der YPG durch die faschistische Regierung Erdogan in Deutschland zur Grundlage polizeilichen Handelns wird. Er bezeichnet die mutigen und erfolgreichsten Kämpfer gegen den „islamischen Staat“ (IS) als Terroristen! Sie haben jetzt immerhin unter Einsatz ihres Lebens sich der zweitgrößten NATO Armee entgegengestellt und weit über 100.000 Zivilisten aus Afrin evakuiert - während die Türkei und ihre dschihadistischen Verbündeten plündern, morden und brandschatzen. Das undemokratische Vorgehen kann man nicht auf sich beruhen lassen.“

 

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