Klage und Eilantrag eingereicht gegen „Nutzungsuntersagung“ - Protestversammlung am Mittwoch

Heute hat die MLPD Klage und Eilantrag gegen die „Nutzungsuntersagung“ für den Kultursaal in der Horster Mitte durch die Gelsenkirchener Stadtverwaltung eingereicht. Dazu erklärt die Stadtverordnete Monika Gärtner-Engel für die MLPD:
Klage und Eilantrag eingereicht gegen „Nutzungsuntersagung“ - Protestversammlung am Mittwoch

Horster Mitte mit Kultursaal (Außenansicht) - Rote Fahne Foto

„Mitten im größten Chaos der Berliner Regierung erreicht die MLPD eine völlig chaotische Nutzungsuntersagung für den allseits beliebten und lebhaft frequentierten ‚Kultursaal‘ in der Horster Mitte", so Monika Gärtner-Engel und weiter:

60.000 Teilnehmer bei 1000 Veranstaltungen

"Strafandrohung 10.000 Euro oder Haft! Vom Tanz in den Mai über Zumba bis hin zu hochkarätigen politischen Veranstaltungen fanden seit dem Jahr 2008 sicherlich 1000 äußerst vielfältige Veranstaltungen mit über 60.000 Teilnehmern statt. Der Stadt Gelsenkirchen war seit 2006 bekannt, wie der Kultursaal genutzt wird. Dabei folgt das haarsträubende Papier der Stadt der Methode, ausgiebig Gesetzestexte zu zitieren, ohne irgendeinen Nachweis zu bringen, inwiefern das Gebäude diesen Vorgaben konkret widerspricht.

Seit 1920 felsenfest

So wird unversehens behauptet, vom Kultursaal ginge eine 'Gefahr für Leben und Gesundheit' aus. Das ist eine unverschämte Diffamierung. Das Gebäude steht seit den 1920er Jahren felsenfest! Die Stadt behauptet jetzt aus heiterem Himmel, dass das ganze Haus quasi einsturzgefährdet sei – weil man vor zehn Jahren in der ehemaligen Schalterhalle der Sparkasse den früheren Zugang zum Tresorraum mit einer wenige Quadratmeter großen Holzabdeckung belegt hat, damit niemand hinein stürzt. Führende Bauexperten aus NRW haben den Vorwurf bereits als 'schlichte Lachnummer' bezeichnet.

 

Dann muss der ‚Brandschutz‘ als Argument für die Schließung des Saales herhalten. Dieser ist natürlich tatsächlich extrem bedeutsam! Deshalb wurde der Stadt bereits am 23.11.2017 ein 42-seitiges Brandschutzgutachten eines renommierten staatlich anerkannten Sachverständigen übergeben. Dort heißt es, dass das ‚Bauvorhaben… den Anforderungen an den baulichen und betrieblichen Brandschutz‘ entspricht. Darauf wird von Seiten der Stadt mit keinem Wort eingegangen.

 

Im Antrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen legen die Anwälte der MLPD akribisch dar, wie hier der Grundsatz auf rechtliches Gehör, der Vertrauensschutz, der Gedanke des Bestandsschutzes, der Denkmalschutz u.v.m. verletzt werden, sowie massiv in die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, unsere Parteienrechte und unsere Geschäftsfähigkeit eingegriffen wird.“

Protestversammlung - Medien herzlich eingeladen

Medienvertreterinnen und -vertreter sind herzlich eingeladen, sich umfassend bei der Protestversammlung am kommenden Mittwoch, 18 Uhr, natürlich im Kultursaal der Horster Mitte, zu informieren. Schmalhorststr. / Ecke Rennbahn in Gelsenkirchen-Horst.

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