MLPD verurteilt wiederholte Einschüchterungsversuche in Form von „Hausbesuchen“ des polizeilichen Staatsschutzes bei ihren Unterstützern
In keinster Weise ging es dabei um die Aufklärung von Straftatbeständen, was von den Staatsschutzbeamten auch offen zugegeben wurde. Im Fall von Michael May beriefen sich die Beamten auf „Hinweise von einer Privatperson“, die im Internet Hinweise auf eine größere Partei-Spende gefunden hätte. Wir wissen nicht, welcher Denunziation der Staatsschutz hier nachgehen wollte. Die Großspende von Michael May ist längst „aktenkundig“. Sie war bereits vor acht Jahren an die MLPD getätigt und ordnungsgemäß an die Bundestagsverwaltung gemeldet worden, worüber auch breit in den Medien berichtet und diskutiert worden war. Wenn der Staatsschutz jetzt mit Herrn May „über seine Arbeit in der MLPD“ sprechen will, dann können wir das nur als Versuch von Bespitzelung und Einschüchterung verstehen - angesichts der aktuellen gesell- schaftlichen Entwicklung, der verstärkten Suche nach gesellschaftlichen Alternativen und einer wachsenden Offenheit für die MLPD.
Dieser Verdacht wird noch erhärtet durch den „zweiten Fall“, als vor wenigen Tagen eine Duisburgerin ebenfalls Besuch vom Staatsschutz erhielt. Der Kollegin wurde vorgehalten, im Juli Flugblätter vor dem Klinikum Duisburg verteilt zu haben. Von ihr wollten die Staatsschutzbeamten wissen, „wie ich meine Aufträge über diese Einsätze von der MLPD“ erhalte. Völlig zurecht ist der Staatsschutz in beiden Fällen erfolglos abgeblitzt.
Die MLPD protestiert entschieden gegen solche Bespitzelungs- und Einschüchterungsversuche. Durch diese vorsorglichen „Besuche“ sehen wir uns auch in unserer grundsätzlichen Ablehnung des geplanten neuen Polizeigesetzes in NRW bestätigt, womit solche „vorbeugenden“ Unterdrückungsmaßnahmen wesentlich ausgeweitet werden können. Allen, die von solchen Bespitzelungsmaßnahmen betroffen sind, möchten wir zugleich den Rat geben, auf ihre bürgerlich-demokratischen Rechte zu bestehen und solche Versuche öffentlich zu machen. Der Staatsschutz hat kein Recht, in Wohnräume eingelassen zu werden, und es besteht keinerlei Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen.