Freispruch erster Klasse für Monika Gärtner-Engel - Tragen einer YPG-Fahne ist erlaubt
Weil sie auf einer Montagsdemonstration zur Afrin-Solidarität in Gelsenkirchen am 20.3.18 eine Fahne der YPG, der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten, trug.
Richterin Büscher erklärte in der Urteilsbegründung: Der Freispruch erfolgt aus „tatsächlichen Erwägungen“. Die Fahne der syrisch-kurdischen YPG ist in Deutschland „nicht verboten“. Für einen von der Staatsanwaltschaft behaupteten angeblichen (verbotenen) PKK-Bezug der Versammlung hätten sich „keine Anhaltspunkte“ ergeben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Dazu Monika Gärtner-Engel: „Dieses Urteil ist ein Signal, dass es sich lohnt, für demokratische Rechte und Freiheiten einzutreten. Es lohnt sich, internationale Solidarität zu leben und Rückgrat zu bewahren. Und das wird auch in Zukunft bitter notwendig sein, wenn man sich die Situation auf der Welt im Allgemeinen und die Erdogan-Pläne im Besonderes ansieht.“ 80 solidarische Prozessbesucher, darunter 20 Kurdinnen und Kurden, waren gekommen, von denen nur ein kleiner Teil überhaupt einen Platz erhielt. Sie erlebten eine fundiert anklagende Angeklagte und einen kompetenten Verteidiger.
Im Kontrast dazu stand das blamable Auftreten des Zeugen der Staatsanwaltschaft, Polizeidirektor Fix. Auf seine Festlegung hin war Monika Gärtner-Engel die Fahne entrissen worden. Er konnte keinerlei Argument dafür vorbringen.
„Polizeidirektor Fix wollte das martialischen Auftreten der Polizei herunterspielen. Aber bei dem provokativen Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei ging es um den vergeblichen Versuch der Kriminalisierung und der Unterdrückung der internationalen Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf – ohne Rücksicht auf die angespannte Stimmung, auf die Rechtslage, Absprachen und demokratische Gepflogenheiten,“ so Frank
Jasenski als Verteidiger von Monika Gärtner-Engel. „Dieses Urteil wird hoffentlich dazu beitragen, dass so ein Verhalten nicht Schule macht.“
Offen ist jetzt noch die Anzeige der bisherigen Angeklagten gegen Polizeidirektor Fix wegen Störung einer angemeldeten Versammlung.