Dürfen Großbanken politischen Parteien „diskriminieren“? MLPD erhebt Verfassungsbeschwerde

Aktuelle Information für Presse und Öffentlichkeit - 29.3.2019

Am 24. Juli letzten Jahres hatte das Amtsgericht Dortmund die Klage der MLPD gegen die Kündigung ihrer Konten durch die Postbank abgewiesen. Die Berufung der MLPD gegen dieses Urteil wies das Landgericht Dortmund am 19. Februar 2019 ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurück. Über ihre Anwälte hat die MLPD dagegen jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Die Begründung des Landgerichts darf auf keinen Fall Schule machen“, kritisierte Rechtsanwalt Frank Stierlin. „Danach könne die Postbank Grundrechte gerne in Anspruch nehmen, sei selbst aber nicht an sie gebunden. Das gipfelt in dem Satz: ‚Die Diskriminierung einer politischen Partei in Form der verweigerten Geschäftsbeziehung bleibt der privaten Kreditwirtschaft freigestellt’. Damit würde den Banken ein Freibrief ausgestellt, fortschrittliche Personen, Organisationen und Parteien aus politischen Motiven zu boykottieren und zu diskriminieren.“

Die MLPD kritisiert, dass es typisch ist für den staatsmonopolistischen Kapitalismus, dass Großbanken mehr Rechte zugesprochen werden als Parteien!

Mit der Verfassungsbeschwerde wird die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Artikel 3 Abs. 1 und der Rechte der MLPD als politische Partei nach Artikel 21 des Grundgesetzes (Parteienprivileg) gerügt. So heißt es darin u.a.:

Der Schutzzweck des Art. 21 GG würde daher unterlaufen und letztlich ausgehöhlt, wenn es privaten Kreditinstituten gestattet wäre, einer ihnen missliebigen politischen Partei ohne jeden sachlichen und nach der Rechtsordnung billigenswerten Grund ... ein Geschäftskonto ... zu kündigen und sie damit unter Einsatz ihrer wirtschaftlichen Macht von existenziellen Leistungen und Ressourcen abzuschneiden.“

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