Weiterer Versuch der Kriminalisierung des Protests von Ellwanger Geflüchteten: Strafbefehl gegen Alassa M. wegen angeblich unerlaubter Einreise und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
Gegen den Strafbefehl wurde unverzüglich Widerspruch eingelegt.
Der Fall von Alassa M., der nach seiner Deportation nach Italien am 21.12.2018 erneut nach Deutschland zur Durchsetzung seines Rechts auf Asyl eingereist war, ist seit Januar 2019 Speerspitze einer polarisierten Auseinandersetzung um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung: Alassa M. ist zum Protagonisten einer Selbstorganisierten und demokratischen Flüchtlingsbewegung geworden unter der Leitlinie: „Wir sind Flüchtlinge und keine Kriminellen!“ Dieses demokratische Selbstbewusstsein, unterstützt von über 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern, wird in einer regelrechten Hetzkampagne gegen Flüchtlinge mit Mobbing und Repressalien belegt mit dem Ziel, ein Klima für persönliche Diffamierung und eine weitere drastische Einschränkung ihrer Rechte und erweiterte Möglichkeiten für Abschiebungen zu schaffen. Zu diesem Zweck soll er nun auch persönlich kriminalisiert und als Straftäter dargestellt werden. Interessanterweise stellen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Ellwangen im Strafbefehl allerdings ausdrücklich fest, dass der Vorwurf gegen Alassa M., er sei trotz bestehender Einreisesperre erneut in das Bundesgebiet eingereist, nicht zutrifft. Diese Behauptung spielte in den Hetzartikeln wie der „BILD“-Zeitung oder Pressemitteilungen der AfD eine zentrale Rolle. Diese Falschbehauptung kann damit ad acta gelegt werden.
Der nunmehrige Versuch der Kriminalisierung von Alassa M. reiht sich zudem ein in die Versuche, den berechtigten Protest der Geflüchteten in der LEA Ellwangen und ihrer Sprecher insgesamt zu kriminalisieren, ausgehend vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg unter CDU-Innenminister Strobel. Dieser hat sich in dem sog. „Werkstattgespräch“ der neuen CDU-Bundesvorsitzenden Kramp-Karrenbauer durch Vorschläge beispielsweise für die drastische Ausweitung von Haft für Geflüchtete und erweiterte Abschiebemöglichkeiten hervorgetan.
Alassa M. hatte im September 2018 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen den Großeinsatz der Polizei am 03.05. 2019 in der LEA Ellwangen und bei seiner Abschiebung am 20.06.2018 erhoben. Mit der Klage macht er die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Polizei geltend, da dieses unter offenem Verstoß gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention erfolgte.
Die nunmehrige versuchte Bestrafung von Alassa M. ist so nicht zuletzt auch ein durchsichtiger Versuch der Landesregierung Baden-Württemberg, ihren Kritiker, aber auch den demokratischen Flüchtlingsprotest zu isolieren und zu kriminalisieren.
Die nächste Gelegenheit der Solidarität mit den kriminalisierten Ellwanger Geflüchteten ist bei den Prozessen am 14.03.2019 (09:00 Uhr und 14:00 Uhr) beim Amtsgericht Ellwangen.