Verwaltungsgericht urteilt: Landesbank Baden-Württemberg muss der MLPD Baden-Württemberg ein Konto einrichten

28.1.2019 - Im heute eingegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Aktenzeichen 4 K 8787/18) wird die öffentlich-rechtliche Landesbank Baden-Württemberg verpflichtet, für den Landesverband Baden-Württemberg der MLPD ein Girokonto zu eröffnen.

Zuvor hatte die Landesbank Baden-Württemberg der MLPD aus antikommunistischen Motiven ein Konto verweigert.

Das verstieß gegen die Grund- und Parteienrechte der MLPD, wie das Gericht jetzt klarstellte. Jeder Träger öffentlicher Gewalt muss nach dem Urteil Parteien streng gleich behandeln bei jeder Art „Vorteilsgewährung zugunsten politischer Parteien.“

Das Gericht stellte auch klar, dass die Landesbank „dem geltend gemachten Anspruch nicht die politische Ausrichtung der Klägerin ([angeblich; PM]'bankenfeindliche Einstellung') entgegenhalten“ kann.

Solange eine Partei nicht verboten sei, „darf die öffentliche Hand die politische Ausrichtung einer Partei nicht als Differenzierungsmerkmal heranziehen.“

Dazu stellte Klaus Dumberger, Parteigeschäftsführer der MLPD, fest: „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die demokratischen Rechte politischer Parteien und gegen jede Art staatlicher Diskriminierung der MLPD aus antikommunistischen Erwägungen.

Damit ist gegen die Serie antikommunistischer Kündigungen von Konten der MLPD ein erster Durchbruch erreicht. Immerhin wurden verschiedenen Parteigliederungen der MLPD im letzten Jahr 15 Konten gekündigt und 20 Banken weigerten sich, ein neues Konto zu eröffnen. Das ist ein guter Motivationsschub für die weitere rechtliche und politische Auseinandersetzung.“

Julia Scheller, Landesvorsitzende der MLPD Baden-Württemberg, ergänzt: „In dem Urteil wird auch die Existenz des Landesverbands der MLPD in Baden-Württemberg gerichtlich bestätigt, was der Anwalt der Bank völlig unsinnig als Notnagel gegen die absehbare prozessuale Niederlage in Abrede gestellt hatte. “


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