Finanzen
§28 Die Geldmittel der Partei setzen sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden zusammen. Die Einstufung des Beitrags erfolgt nach dem Prinzip Mindestbeitrag plus freiwilliger Beitrag. Jedes Mitglied entscheidet selbst auf der Grundlage eines Mindestbeitrags, in welche Beitragshöhe es eingestuft wird. Die Höhe des Mindestbeitrags legt das Zentralkomitee fest. Einzelheiten werden durch eine vom Zentralkomitee zu beschließende Finanz- und Beitragsordnung geregelt.