Gerichtliche Vertretung

§29 Gerichtlich und außergerichtlich wird die Partei durch den Vorsitzenden des Zentralkomitees bzw. dessen Stellvertreter oder den Parteigeschäftsführer vertreten.

Auf der Ebene der Landesverbände und Bezirke kann dieses Recht durch die jeweiligen Vorsitzenden des Landesverbands oder Bezirks wahrgenommen werden, wenn der Vorsitzende des Zentralkomitees entsprechende Vollmachten erteilt.

Artikelaktionen

MLPD vor Ort
MLPD vor Ort Landesverband Nord Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesverband Ost Landesverband Rheinland-Pfalz Hessen Saarland Landesverband Baden-Württemberg Landesverband Bayern Landesverband Thüringen
In Deutschland ist die MLPD in über 450 Städten vertreten.
Hier geht es zu den Kontaktadressen an den Orten.
Mehr...
Spendenkonto der MLPD
  • GLS Bank Bochum
  • BIC: GENODEM1GLS
  • IBAN: DE76 4306 0967 4053 3530 00