Jugendverband REBELL

§24 Der Jugendverband REBELL arbeitet unter der ideologisch-politischen Führung und im Rahmen der Strategie der Partei. Er hat die organisatorische Selbständigkeit. Bei der Durchführung seiner Aufgaben entwickelt er eine eigene Taktik zur Gewinnung der Jugend unter Berücksichtigung der Taktik der Partei.

Partei und Jugendverband arbeiten auf allen Ebenen eng zusammen und unterstützen sich gegenseitig.

§25 Alle in der Partei zur Diskussion stehenden ideologisch-politischen Fragen werden auch innerhalb des Jugendverbands REBELL diskutiert. Ausmaß und Form müssen der besonderen Rolle und Aufgabe des Jugendverbands als Instrument der Partei entsprechen.

Über die Verbandsleitung unterbreitet der Jugendverband REBELL dem Parteitag bzw. dem Zentralkomitee Vorschläge in zusammengefasster Form.

§26 Der Politische Leiter der Verbandsleitung wird stimmberechtigt in das Zentralkomitee kooptiert.

Mit der Kooptation ist gegebenenfalls der Kandidatenstatus in der Partei verbunden. Über die Aufnahme als Mitglied wird gemäß § 2 entschieden.

Die Kooptation in die Leitung ist funktionsgebunden.

§27 Die ideologisch-politische Anleitung des Jugendverbands REBELL erfolgt durch die Parteileitungen und geeignete Berater. Diese Verantwortlichen haben nicht das Recht, in die organisatorische Selbständigkeit des Jugendverbands einzugreifen oder seine Taktik zu bestimmen.

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