Mitgliedschaft

§1 Mitglied der Partei kann sein,wer das Programm, das Statut, die Richtlinien für die Tätigkeit der Kontrollkommissionen und die programmatischen Erklärungen der Partei anerkennt, einer Grundeinheit angehört und aktiv in ihr arbeitet,die Parteidisziplin einhält und regelmäßig Mitgliedsbeiträge zahlt. Die Mitgliedschaft in der Partei beginnt mit dem erfolgreichen Abschluss der Kandidatenzeit.

§2 Wer in die Partei aufgenommen werden will, hat sich einzeln einem Aufnahmeverfahren zu unterziehen und muss von der zuständigen Grundeinheit überprüft werden. Leitlinie für die Aufnahmepolitik der Partei ist die Erhaltung ihres proletarischen Charakters.
Der Aufnahme als Parteimitglied geht eine mindestens dreimonatige und höchstens sechsmonatige Kandidatenzeit voraus.
Die jeweilige Grundeinheit legt in diesem Rahmen die Dauer der Kandidatenzeit fest. Ausnahmen müssen beim Zentralkomitee beantragt werden.
Die Kandidatenzeit hat das Ziel, dass sich die Kandidaten mit Programm,Prinzipien, Politik und Arbeitsweise vertraut machen. Die Grundeinheit prüft in der praktischen Parteiarbeit die persönlichen Eigenschaften der Kandidaten. Ein Kandidat hat alle Pflichten eines Mitglieds mit Ausnahme der Beitragszahlung, aber nur beschränkte Rechte:

  • Er darf nicht abstimmen, wählen oder gewählt werden;
  • er hat kein Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen;
  • er nimmt in der Regel nicht an Kaderdiskussionen teil.

Die zuständige Grundeinheit entscheidet in diesem Rahmen über den Grad der Einbeziehung in die innerparteiliche Diskussion.
Die Aufnahme in die Partei als Kandidat wie als Mitglied erfolgt in der Regel durch einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung der Grundeinheit. Der Beschluss über die Aufnahme als Mitglied wird durch die nächsthöhere Leitung bestätigt. Dort, wo keine Grundeinheit besteht, entscheidet die zuständige Leitung.
Die Aufnahme ehemaliger Mitglieder anderer politischer Organisationen als Parteimitglieder muss von der zuständigen Bezirksleitung bzw. dem Zentralkomitee bestätigt werden. Übte der Kandidat höhere Funktionen aus, ist die Bestätigung durch die Zentrale Kontrollkommission erforderlich. Zur Aufnahme von politischen Gruppen ist die Zustimmung des Zentralkomitees und der Zentralen Kontrollkommission erforderlich.
Davon abweichende befristete Aufnahmeregelungen können vom Zentralkomitee festgelegt werden.

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