Organisatorischer Aufbau

§12 Das höchste Organ der Partei ist der Parteitag. Er bestimmt die ideologisch-politische Linie und die Richtlinien der Partei. Das Programm, das Statut und die »Richtlinien der MLPD für die Tätigkeit ihrer Kontrollkommissionen und zur Durchführung von Verfahren« können von ihm nur mit mindestens Zweidrittelmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Delegierten
beschlossen und geändert werden.

§13

  1. Der Parteitag wählt das Zentralkomitee,die Zentrale Kontrollkommission und die Zentrale Revisionskommission. Er soll alle vier Jahre stattfinden.
  2. Der Landesdelegiertentag bzw. die Landesmitgliederversammlung wählt die Landesleitung, die Landeskontrollkommission und die Landesrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  3. Der Bezirksdelegiertentag bzw. die Bezirksmitgliederversammlung wählt die Bezirksleitung, die Bezirkskontrollkommission und die Bezirksrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  4. Der Kreisdelegiertentag bzw. die Kreismitgliederversammlung wählt die Kreisleitung und die Kreisrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  5. Der Ortsdelegiertentag bzw. die Ortsmitgliederversammlung wählt die Ortsleitung und die Ortsrevisionskommission. Er soll alle zwei Jahre stattfinden.
  6. Die Gruppenmitgliederversammlungen werden jährlich durchgeführt.
  7. Die Konzern- oder Branchendelegiertenkonferenz wählt die Konzern- oder Branchenkoordinierungsgruppe. Sie soll jährlich stattfinden.

Über die konkrete Strukturierung der Partei in Landesverbände, Beirke und Kreise sowie die Zusammenfassung von Gruppen in einer Konzern- oder Branchenzusammenarbeit entscheidet das Zentralkomitee.
Bei Wahl einer Landeskontrollkommission entfällt die Wahl von Bezirkskontrollkommissionen.

§14 Die ordentlichen Delegiertentage oder ordentlichen Mitgliederversammlungen werden von der jeweiligen Leitung einberufen, die auch den Delegiertenschlüssel festlegt.
Die jeweilige Leitung kann auch außerordentliche Delegiertentage einberufen. Sie muss diese einberufen, wenn im jeweiligen Bereich ein Drittel der Mitglieder oder die zuständige  Kontrollkommission es verlangen. Ein außerordentlicher Parteitag muss einberufen werden, wenn die Zentrale Kontrollkommission grob ihre Pflichten versäumt oder ihre Rechte missbraucht und sich deshalb vor dem höchsten Organ verantworten muss.
Ein Delegiertentag ist beschlussfähig,wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des jeweiligen Bereichs durch Delegierte vertreten ist.

 

§15 Zur Kandidatur für Gremien auf Bezirks-, Landes- oder zentraler Ebene ist die Zustimmung durch den Kreisdelegiertentag notwendig. Dort, wo es keinen Kreisverband gibt, ist die Zustimmung durch den Ortsdelegiertentag bzw. die Ortsmitgliederversammlung erforderlich, ab Bezirksebene aufwärts außerdem die Überprüfung durch die zuständige Kontrollkommission.


§16 In der Zeit zwischen den Parteitagen ist das Zentralkomitee das höchste Gremium der Partei. Das Zentralkomitee wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Parteigeschäftsführer.

§17 Leitungen vom Ort ab aufwärts können aus ihren Reihen einen ständigen Ausschuss wählen, der den Charakter eines Sekretariats hat und dessen Arbeit an die Beschlüsse der jeweiligen Leitung gebunden und dieser verantwortlich ist.

Unter außergewöhnlichen Umständen ist die Selbstergänzung der Leitungen, Kontroll- und Revisionskommissionen durch die jeweils zuständige Leitung zulässig, § 15 gilt entsprechend.

§18 Das System der Selbstkontrolle organisiert die Einheit der Kontrolle von oben und von unten mit der Selbstkontrolle aller Mitglieder der Partei. Es wird durch das Zentralkomitee geführt und durch die Zentrale Kontrollkommission kontrolliert. Die Zentrale Kontrollkommission ist als selbständiges zentrales Kontrollorgan nur dem Parteitag gegenüber rechenschaftspflichtig.

Sie ist für die Partei und den Jugendverband REBELL zuständig. Ihre Beschlüsse sind für beide Organisationen bindend.

Die Landeskontrollkommissionen sind gegenüber dem jeweiligen Landesdelegiertentag rechenschaftspflichtig. Sie sind für Partei und Jugendverband REBELL zuständig, ihre Beschlüsse sind für beide Organisationen bindend. Entsprechendes gilt für die Bezirkskontrollkommissionen.

Die Kontrollkommissionen geben auf den jeweiligen Delegiertentagen des Jugendverbands einen Bericht über ihre Tätigkeit, soweit diese den Bereich des Jugendverbands angeht.

§19 Die Revisionskommissionen überprüfen regelmäßig, ob Geld und Sachwerte der Partei ordnungsund sachgemäß entsprechend den politischen Aufgaben der Partei aufbewahrt und verwendet werden.

§20 Die organisatorische Grundlage der Partei sind die Grundeinheiten: hauptsächlich Betriebs- und Wohngebietsgruppen. Vorrang hat der Aufbau von Betriebsgruppen. Über die Einrichtung von Grundeinheiten entscheidet die zuständige Leitung. Die Grundeinheiten sind das wichtigste Bindeglied zwischen der Partei und den Massen.
Eine Grundeinheit umfasst mindestens drei Mitglieder. Die Mitgliederversammlung der Grundeinheit wählt die Grundeinheitsleitung.Kleine Grundeinheiten wählen sich ihren Leiter und dessen Stellvertreter. Die Wahl der Grundeinheitsleitung soll jährlich stattfinden.

Die Mitglieder des Zentralkomitees und der Zentralen Kontrollkommission sind von der Grundeinheit jährlich zu beurteilen.
Ein bzw. zwei Mitglieder bilden einen Stützpunkt. Sie unterstehen der übergeordneten Leitung.

§21 Eine oder mehrere Grundeinheiten am Ort bilden eine Ortsgruppe. Delegiertenwahl und Antragsstellung für den Ortsdelegiertentag erfolgen auf Gruppenebene. Die Ortsgruppe ist das wichtigste Bindeglied zwischen den Mitgliedern und den übergeordneten Leitungen. Unter bestimmten Bedingungen können Betriebsgruppen am Ort zu einer Gesamtbetriebsgruppe
zusammengefasst werden. Diese erhält dadurch Ortsgruppenstatus.

  1. Der Ortsgruppenstatus ohne einen übergeordneten Kreisverband berechtigt zur
    • Antragstellung für Delegiertentage ab Bezirksebene aufwärts,
    • Wahl der Delegierten zur Vertretung der Ortsgruppe
    • auf Delegiertentagen,
    • Beschlussfassung über die Kandidatur für Gremien auf übergeordneter Ebene.

     

  2. Bei Ortsgruppen innerhalb eines Kreisverbands erfolgt die Antragstellung und Delegiertenwahl für den Kreisdelegiertentag direkt durch die in der Ortsgruppe zusammengefassten Grundeinheiten.


§22 Der Kreisverband ist die Organisationsebene der Partei, wo sich die Gesamtheit der Theorie und Praxis des Klassenkampfs und des Parteiaufbaus aufs Engste durchdringen. Unter Führung der Kreisleitung entwickelt der Kreisverband eine allseitige Parteiarbeit unter den Massen. Im Kreisverband sind mehrere Ortsgruppen zusammengefasst.
Der Kreisverbandsstatus berechtigt zur

  • Antragstellung für Delegiertentage ab Bezirksebene aufwärts,
  • Wahl der Delegierten zur Vertretung des Kreises auf Delegiertentagen,
  • Beschlussfassung über die Kandidatur für Gremien auf übergeordneter Ebene.

§23 Die Betriebsgruppen innerhalb eines Konzerns oder einer Branche können auf Beschluss des ZK bundesweit in einer Konzernzusammenarbeit zusammengefasst werden.

Der demokratische Zentralismus der MLPD nach Gebietskörperschaften (§13) bleibt unberührt. Die Betriebsgruppen bleiben Grundeinheiten im jeweiligen Kreisverband bzw. der Ortsgruppe.

Die Delegierten der betreffenden Betriebsgruppen wählen jährlich auf einer Delegiertenkonferenz ihre Konzernkoordinierungsgruppe. Die Delegiertenkonferenz fasst Beschlüsse im Rahmen der Konzernzusammenarbeit.

Die Konzernkoordinierungsgruppe ist ein gewähltes Instrument des ZK und der jeweiligen Betriebsgruppen und ist ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Betriebsgruppen und der jeweils zuständigen Parteileitungen zu koordinieren. Die Konzernkoordinierungsgruppe bündelt die Kräfte,organisiert den Erfahrungsaustausch
und die Auswertung,macht Vorschläge zur Konzernanalyse und Taktik an das ZK, koordiniert die Zusammenarbeit der Betriebsgruppen und leistet eine entsprechende Kaderarbeit bei der Umsetzung der vom ZK beschlossenen Konzerntaktik.

Der Status als Betriebsgruppe in der Konzernoder Branchenzusammenarbeit berechtigt zur

  • Antragstellung an die jeweilige Delegiertenkonferenz
  • Wahl der Delegierten zur Konzern- oder Branchendelegiertenkonferenz.

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