Abtreibung
Die Kontrolle der Fortpflanzung im Kapitalismus zielt vor allem auf Schaffung und Erhalt menschlichen Lebens entsprechend den Erfordernissen des Ausbeutungs- und Unterdrückungssystems.
Dies findet weltweit seinen Niederschlag in staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Programmen.
Bis heute kriminalisiert in Deutschland der reaktionäre § 218 die Entscheidung einer Frau gegen die Austragung einer Schwangerschaft und spricht ihr weitgehend das Recht der eigenen Entscheidung über Kinder ab. Darüber hinaus sind Frauen, die sich bewusst für ein Leben ohne eigene Kinder entscheiden, oft einem starken gesellschaftlichen und moralischen Druck ausgesetzt.
Umgekehrt wird international gegenüber den Entwicklungsländern eine imperialistische, rassistische Bevölkerungspolitik betrieben. UNO-Programme zur Geburtenkontrolle verwirklichen unter der Flagge der Armutsbekämpfung und der Emanzipation der Frauen Zwangsmaßnahmen zur Eindämmung von Geburten.
Die staatliche Frauen- und Familienpolitik in Deutschland war einseitig auf die arbeitsmarkt- oder bevölkerungspolitischen Ziele ausgerichtet. So wurde den Frauen erst 1972, auch unter dem Eindruck der breiten Bewegung zur Abschaffung des § 218 in Westdeutschland, das Recht auf Abtreibung im Rahmen
einer Fristenlösung gewährt!
Eine der bedeutendsten Folgen der imperialistischen Ausbeutung und Unterdrückung ist die Konservierung feudaler und halbfeudaler Strukturen, Gepflogenheiten und Moralvorstellungen.
Diese zeigen sich u.a.in der Verweigerung des Rechts der Selbstbestimmung über den eigenen Körper, Unterwerfung unter imperialistische bevölkerungspolitische Maßnahmen. In vielen Ländern werden
Frauen zu Sterilisationen oder »Antischwangerschaftsimpfungen« gezwungen. In 15 Ländern der Welt ist Abtreibung verboten – unter allen Umständen. In vielen Ländern benötigen Frauen zur Abtreibung die Zustimmung ihres Mannes. Jedes Jahr sterben 200 000 Frauen an den Folgen einer illegalen Abtreibung, 600 000 Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt.
Die MLPD fordert die ersatzlose Streichung des § 218 StGB!
Weiterführende Literatur zum Thema: